Das Wasser fließt nach Springe...und dann? (zum Artikel im Deister Anzeiger, 19.10.19 Seite 2)
...stellen sich da ein paar Fragen, die beantwortet werden müssen:
1. Warum soll die kleinstädtische 3 Kammer Kläranlage erweitert werden, obwohl ihre Kapazität für häusliche Abwässer mehr als ausreichend ist? (5500 Einwohner / 3300 Grundstücke)
2. Wie soll die Erweiterung finanziert werden?
3. Warum sind ein Ozonierungs- und ein Sandbecken geplant?
4. Ist die Ursache dafür die Einleitung von gewerblichen Abwässern?
Z.B. Allein 200 Millionen Liter pro Jahr von Octapharma, die verdoppelt werden sollen.
5. Warum werden im Anhang der städtischen Abwassersatzung nur Parameter von häuslichen + kleinbetrieblichen Abwässern für 3 Kammerkläranlagen verlangt, obwohl z.B. pharmazeutische Abwässer aufgenommen werden?
6. Bedeutet das, dass pharmazeutische Abwässer z.B. aus Blutwäsche auf andere Parameter (z.B. Schwefel) nicht überprüft werden, bevor sie aufgenommen werden?
7. Wurden für gewerbliche Abwässer Sondergenehmigungen erteilt?
Wenn ja, für welche und wer entscheidet über Sondergenehmigungen?
8. Werden zurzeit die geklärten Wässer vor der Einleitung in die umliegenden Gewässer auf verbleibende Belastungen aus den pharmazeutischen Abwässern geprüft (§2 Kleinkläranlagensatzung 66-5) auf antropogene Spurenstoffe mit:
- hormonartiger Wirkung oder Hormone
- gentoxischer Wirkung (z.B. Chemotherapie)
- immuntoxischer Wirkung
- antiinfektiver Wirkung (Antibiotika)
- Schwefel / Schwefelverbindungen
9. Ist dafür das Sandbecken geplant?
10. Warum sind diese Stoffe nicht in der der Abwassersatzung der Stadt Springe §8 aufgeführt, und ist eine firmeneigene Nachklärung durch Octapharma vor Einleitung in die Kläranlage vorgeschrieben?
11. Verfügt die SES über qualifizierte Mitarbeiter für Industrie- und Gewerbeabwässer gemäß der Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer? (Abwasserverordnung - AbwV Anhang 22 Chemische Industrie)
12. Wer ist hier zuständig (Name, Funktion)?
13. Welche Instanz prüft den Betrieb der SES bezüglich dieser Anforderungen?
14. Mit welcher Begründung soll die Erweiterung der Kläranlage (Kosten: 20 Millionen Euro) aus Steuergeldern finanziert werden, oder wird hier das Verursacherprinzip angewendet?
Bürgerreporter:in:Ute Ketelhake aus Springe |
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