Da wird das Ei in der Pfanne verrückt ….
Es reicht: Pferd statt Rind, Gammelfleisch in Döner, mit Keimen behaftete Erdbeeren aus China, „faule“ Eier aus mindestens 200 Betrieben in Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen. Die Verbraucherschützer wiegeln ab nach dem Motto „Wasch mir den Pelz, aber mach ihn nicht nass“. Die Verbraucher taumeln immer noch durch die Supermärkte wie mit Lindan bestäubte Borkenkäfer und packen nach wie vor „faule“ Eier in ihre Warenkörbe. Noch keiner hat ihnen gesagt, in welch einer Verpackung und unter welchem Label die „faulen“ Eier versteckt werden. Das ist mitnichten mehr eine Katastrophe, sondern ein landwirtschaftliche, politische und subventionierte Apokalypse.
Aber das ist noch nicht alles: Über 7.000 Biogasanlagen sind in Deutschland in Betrieb. Allen Warnungen zum Trotz wurden Genehmigungsverfahren und Bau im Schnelldurchgang durchgepeitscht. Landwirtschaft genießt Privilegien. Otto-Normalverbraucher nicht. Wer schon einmal einen Bauantrag gestellt hat, weiß, wovon die Rede ist.
Es mutet apokalyptisch an, dass es heute immer noch keinen „Führerschein“ für Biogasanlagenbetreiber gibt. Hinz und Kunz dürfen diese gefährlichen Anlagen betreiben, ohne das ihnen jemand die Unbedenklichkeit bescheinigt hat. Nicht von ungefähr häufen sich die Störfälle in Biogasanlagen, weil fachmännische Aufsicht und Betriebsführung fehlen. Im Zuge der rapide abnehmenden Akzeptanz kommen erste ernst zunehmende Warnsignale. Nicht aus der Bevölkerung, sondern aus den Reihen der Biogasfetischisten.
Wie aus gut unterrichteter Quelle verlautet, gibt der Fachverband Biogas e.V. im Betreiberrundfax B 2013-04 „Wichtige Hinweise zur „Anlagensicherheit“ von Biogasanlagen. Darin wird den Betreibern mitgeteilt: „.... wie Sie sicherlich wissen, ist das Thema „Anlagensicherheit“ aus genehmigungsrechtlichen, arbeitsrechtlichen, haftungsrechtlichen und zudem auch Aufgrund von öffentlichkeitswirksamen Aspekten von herausragender Bedeutung für die gesamte Branche.“
Dem Tenor des Rundfaxes nach erreichen den Verband regelmäßig negative Rückmeldungen von Sachverständigen, Gutachtern und befähigten Personen, die bei entsprechenden Prüfungen festgestellt haben, dass Anlagen- und Arbeitssicherheit bei den Betreibern einen geringen Stellenwert einnehmen. Darüber hinaus wird dem Rundfax nach berichtet, dass wiederkehrende Prüfungen bei Biogasanlagen gemäß § 15 Betriebssicherheitsverordnung oft nicht durchgeführt werden.
Zentral ausgewertete Prüfberichte nach § 29a Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) sollen erhebliche technische und organisatorische Mängel ausweisen. Der Verband konstatiert: „Wir wissen, dass sich die meisten Anlagenbetreiber gesetzeskonform verhalten, ….“, appelliert aber gleichzeitig im abschließenden Absatz an die Betreiber, die Anlagensicherheit ernst zu nehmen und die gesetzlichen Vorgaben zu beachten.
Müssen Anwohner in der Nachbarschaft zu Biogasanlagen wegen dieses Appells nun weniger Furcht haben? Die Chemie in den Biogasreaktoren ist mit der in Kuhmägen vergleichbar. Bakterien spielen im Verdauungsprozess einer Kuh eine große Rolle, bei dem auch Methangas freigesetzt wird, das entweder als Rülpser oder mit Flatulenzen an die Umgebung gelangt und so zum Treibhauseffekt beiträgt. Deshalb werden Biogasanlagen salopp auch als Betonkühe bezeichnet.
Wesentlich komplizierter als einen Trecker, einen Kartoffelroder oder einen Maishäcksler zu fahren dürfte die Bedienung der technischen Einrichtungen zum Betrieb einer Biogasanlage sein. Sie sind kompliziert und komplex und man muss schon Elektriker, Maschinist, Regelungstechniker, Chemiker und Feuerwehrmann sein, um solch eine Anlage intellektuell durchdringen zu können. Man stelle sich vor, irgendwo in der Anlage strömt Methangas aus: Hat das Bedienungspersonal dann überhaupt die Zeit, eine Gasmaske zu suchen, sie überzustülpen, das Leck zu suchen, um es abzudichten?
Ist, bevor solch eine Anlage in Betrieb genommen wird, sichergestellt, dass Unbefugte die Anlage nicht betreten können, Feuerlöscheinrichtungen nach Vorschrift vorhanden sind und die örtliche Katastrophenabwehr auf einen Größten anzunehmenden Unfall (GaU) in einer Biogasanlage vorbereitet ist. Trifft das auf Springe zu? Dürfen die Anrainer der Biogasanlage Schwarzer Koppelweg in Springe sicher sein?
Bürgerreporter:in:Friedrich Schröder aus Springe |
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