Nachporto für einen leeren Brief-Umschlag
Ist den Briefmarkensammlern und sonstigen Philatelisten eigentlich bekannt, dass die Post auch für geöffnete und um des Inhalts erleichterte Briefumschläge NACHPORTO bei Absender erhoben hat?
Uns meiner Sammlung befinden sich zwei Belege für ein solche Vorgehen.
Der Absender hatte nach einer Nacht+Nebel-Enteignung in der DDR mit seiner Familie der angedrohten Verhaftung durch Flucht entkommen können und versuchte nun in der neuen Heimat (in der er sinnigerweise sogar geboren war) nicht nur Fuß zu fassen, sondern auch sein "Recht" zu bekommen. Aber das versuche mal heute jemand mit nichts in der Hand. Und so erlebte er innerhalb des ersten Jahres in der BRD nur übertriebene Bürokratie,... Und darum versuchte dieser Mann sich auf eine sehr kindlich ausgerichte Gerechtigkeit zu verlassen und klagte beim Sozialgericht. Dort wurde zwar seine Post geöffnet und der Inhalt entnommen, aber weil er die beiden Briefe unfrankiert übersandt hatte, bekam er die Umschläge postwendent zurück mit der Maßgabe, das Nachporto zu bezahlen.
Nachbemerkung: soweit ich in Erfahrung bringen konnte, hat der Klagende dennoch kein "Recht" bekommen, weil er sein Anliegen nicht belegen konnte. Gerechtigkeit ist immer die Frage eines langen Atems - oder wie sagte ein Rechtsanwalt dazu einmal: "Die Gerechtigkeit ist eine Hure, für viel Geld..."
... und jede Medaille hat zwei Seiten.