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Kritsicher Rathausverkauf

Bei der ABU-Sitzung (Ausschuß Bau und Umwelt) am 7.2.18 waren 15 Leute im Publikum, die viele kritische Fragen zum Rathausverkauf stellten. Unter anderem hat der Verein "Letter-fit: Miteinander-Füreinander" e.V. sich die Konzepte der WGH und der Bietergeimschaft genau angesehen und zu den kritischen Punkten in der Juryentscheidung eine Vergleichmatrix erstellt (siehe Anlage). Bei näherer Betrachtung sind etliche Bewertungen der Jury sehr kritisch zu sehen (2a,b,d und 1b). Die Verwaltung lehnte jede Erläuterung der Juryentscheidung ab. Die Transparenz fand hier ein Ende.
Eine weitere Frage tauchte auf: was passiert, wenn aufgrund von berechtigten Einwohnerbelangen das Konzept nicht so umgesetzt werden kann wie geplant.

Erfreulich: Herr Klein wies darauf hin, daß er als Ratsmitglied jederzeit das Recht habe alle Unterlagen der Verwaltung einzusehen, also auch die eingereichten Konzepte, und forderte einen Termin mit interessierten Ratsmitgliedern zu dem die Verwaltung die Konzepte vorstellen und die Juryentscheidung erläutern soll.
Leider hat der Bürger nichts davon. Hier bleibt ein ungutes Gefühl angesichts der offensichtlichen Fehler im Konzept, der offenen Fragen und der ungerechten nicht nachvollziehbaren Bewertung.

Die Bietergemeinschaft übergab 1200 Unterschriften für den Erhalt des Alten Rathauses.

Zu den einzelnen Kritikpunkten:
2d) beide erfüllen nicht die Anzahl von 1,5 Parkplätzen pro Wohnung, unabhängig ob es bei der WGH nun 42 oder 38 plus Sozialstation sind. Die Bietergemeinschaft bietet eine Tiefgarage mit den geforderten Plätzen an. Die WGH bekommt 4 Punkte, die Bietergemeinschaft 2

2a) beide bieten Wohnungen in verschiedenen Größen für unterschiedliche Zielgruppen in 4 Gebäuden an, beide 20 % Mieten auf Niveau geförderter Wohnungen (hierbei ist es unrelevant, ob sie eine Förderung erhalten oder nicht).
Die Bietergemeinschaft bietet Aufzüge und damit barrierefreiheit in allen Häusern, die WGH in 3 Häusern nicht.
Die WGH bleibt wage bzgl. der Anzahl Eigentumswohnungen, die Bietergemeinschaft spricht von max. 16 selbstgenutzten Eigentumswohnungen, alle übrigen Wohnungen gehen in einen Mietwohnungspool.
Eigentumswohnungen, die vermietet werden, sind Mietwohnungen.
Die WGH erhält 5 Punkte, die Bietergemeinschaft keine (=1, da die Matrix keine 0 kennt).

2b) Die Planung der WGH sieht ortsunübliche Flachdächer, 3 Vollgeschosse, Gebäuderiegel mit massiver ortsunüblichen Bebauung, ebenso geschwungene Wege und Brücken haben keinen Bezug zur Historie und bisherigen Nutzung.
Die Bietergemeinschaft bietet die übliche 2,5geschossoge Bebauung mit Spitzdach und Einzelhäuser wie in der Umgebung. Im Alten Rathaus soll es einen Gemeinschaftsraum zur öffentlichen Nutzung geben. Der Bürgermeister-Röber-Platz soll mit Spielgeräten aufgewertet werden, Palettengarten soll erhalten bleiben sowie die Nutzung als Festplatz.
Die WGH erhält 3 Punkte,die Bietergemeinschaft 4

1b) Die WGH ist eine etablierte Wohnungsbaugesellschaft, die Bietergemienschaft ein Bauherrenmodell, dem die Stadt offensichtlich trotz Bankzusagen nichts zutraut und deshalb keine Punkte (=1, da es die 0 nicht gibt) vergibt. Dies scheint bei aller Skeptik nicht gerechtfertigt. Dahinter steht ein Architektenbüro, das bereits Erfahrung mit Bauherrenmodellen hat.
Die WGH erhält 5 Punkte

Leider konnte ich die anderen Konzepte in den Vergleich nicht einbeziehen, da sie mir nicht vorlagen.

weitere Infos unter https://seelze.more-rubin1.de/sitzungen_top.php?si...

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