Demokratie auf Seelzer Art: Letter-fit Kommission
Wesentliche Kennzeichen von demokratischen Wahlen sind:
- Berechtigung: nur Wahlberechtigte dürfen ihre Stimme (Wahlzettel) abgeben
- Gleicheit: Jeder Wahlberechtigte hat genau eine Stimme (Wahlzettel)
- Festlegung, wer wählbar ist
- Transparenz: das Wahlverfahren steht vor der Wahl fest, ist allen bekannt, incl. Verfahren bei Stimmengleichheit, und durch demokratischen Prozeß legitimiert
- Fälschungssicherheit
- Nachprüfbarkeit
Wahl der Bürgervertreter in die Letter-fit Kommission am 30.10.09:
- Wahlzettel waren in den Tagungsmappen enthalten und wurden an alle Anwesenden ausgegeben, auch an nicht Wahlberechtigte (Augenschein)
- es wurde nicht festgestellt, wieviele Wahlzettel ausgeben, wieviele zurückgegeben, wieviele gültige und wieviele ungültige Stimmen es gab; es gab keinen Abgleich
- entgegen den bisherigen Regeln wurde von der Verwaltung eigenmächtig festgelegt, daß auch Leute, die nicht im Stadtteil leben, gewählt werden dürfen; dies ist nicht durch einen Ratsbeschluß gedeckt und widerspricht eigenen Aussagen der Verwaltung und den Regeln der Bürgerbeteiligung in einem Soziale Stadt Projekt. Die Aufgabe der Bürgervertreter in der Letter-fit-Kommission ist die Anliegen der Bewohner des Stadtteils, insbes. des Sanierungsgebietes, zu vertreten. Dabei geht es in der Kommission überwiegend um bauliche Maßnahmen; soziale Projekte werden im Begleitausschuß besprochen, deren Zusammensetzung durch die Verwaltung festgelegt wird. Das nun ortsfremde über Baumaßnahmen in Letter beschließen sollen, ist sehr befremdlich.
- entgegen den bisherigen Regeln wurde von der Verwaltung eigenmächtig festgelegt, daß nur Leute gewählt werden können, die in einer von der Verwaltung genehmigten Arbeitsgruppe tätig sind. Dadurch wurden Leute von der Kandidatur abgehalten, die sonst kandidiert haben.
Da die kritische Arbeitsgruppe "Koordinierungskreis" 2008 von der Verwaltung ohne Rechtsgrundlage und ohne Ratsbeschluß verboten wurde, wurden deren Mitglieder von der Wahl ausgeschlossen.
- Die Amtszeit der Bürgervertreter wurde von der Verwaltung ohne Ratsbeschluß festgelegt
- es gibt kein geregeltes Verfahren für die Wahl:
Anzahl der Bürgervertreter, die im Sanierungsgebiet leben müssen, ist nicht eindeutig geregelt (ursprünglich "mindestens die Hälfte") und durch Ratsbeschluß gedeckt.
Verfahren, was bei Stimmengleichheit zu verfahren ist, ist nicht existent (2007 die Zahl der Vertreter aus dem Sanierungsgebeit ad hoc auf 3 von 7 festgelegt; 2009 die Zahl der Bürgervertreter ad hoc von 7 auf 8 erhöht)
Bereits nach der Wahl 2007 hatte ich den Rat der Stadt gebeten, Abhilfe zu schaffen, die Regeln für die Wahl eindeutig festzulegen und transparent zu machen. Dies ist nicht geschehen.
Wenn keine Neuwahl nach vorher demokratisch festgelegten und transparenten Regeln gewollt ist, dann sind zumindest die drei nicht in Letter wohnenden Kandidaten aus der Kommission auszuschließen. Es können dann immer noch sämtliche 7 Sitze der Bürgervertreter in der Kommission besetzt werden.
www.letter-fit.de
Bürgerreporter:in:Petra Scholl aus Seelze | |
Webseite von Petra Scholl |
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