Corona: Maßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern
Am Montag haben Bund und Länder sich in einigen Punkten auf ein einheitliches Vorgehen gegen das Coronavirus geeinigt. Da dieses in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich umgesetzt wird, sind hier die Maßnahmen für Mecklenburg-Vorpommern im Überblick.
Auch Mecklenburg-Vorpommern hat einige Schutzmaßnahmen ergriffen, um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen. Zusätzlich zu den Maßnahmen des Bundes, die Regeln, welche Geschäfte weiterhin geöffnet bleiben dürfen und welche Einrichtungen vorübergehend geschlossen werden müssen, hat MV außerdem mehrere Maßnahmen auf Landesebene ergriffen.
1. Medizinische Versorgung
Die Anzahl an Pflegepersonal und Ärzten, die notwendig ist, um Betroffene zu behandeln soll ggf. erhöht und so geplant werden, dass die Durchhaltefähigkeit der Intensiv - und Beatmungsbetten in den Pflegeeinrichtungen gestärkt wird. Es steht außerdem schon fest, dass drei weitere Testzentren in Betrieb genommen werden. Bei Bedarf werden weitere entwickelt. Auch Ärzte in Rente werden in die Planung miteinbezogen.
2. Veranstaltungen
Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen sind bis aufs Weitere untersagt. Außerdem mahnt die Landesregierung, Veranstaltungen unter 50 Personen auch nur dann zu führen, wenn dies wirklich erforderlich ist.
3. Bildungseinrichtungen
Seit Dienstag bis mindestens dem 19. April 2020 sind alle Bildungseinrichtungen geschlossen. Dazu zählen Kindertageseinrichtungen, Horte, Einrichtungen der Tagespflege, öffentliche und private Schulen, Berufsschulen und Internate. Kinder, deren Eltern Berufe zur Wahrnehmung von Aufgaben zur Sicherung und Erhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung haben, haben Anspruch auf Betreuung. Auch alle Hochschulen in MV wurden bis zum 19. April 2020 geschlossen.
4. Alten - und Pflegeheime, Medizinische Einrichtungen
Um insbesondere Risikogruppen vor einer Infektion mit dem Coronavirus zu schützen, dürfen Alten - und Pflegeheime sowie Krankenhäuser bis zum 19. April 2020 nicht mehr von Besuchern betreten werden.
5. Touristische Reisen nach Mecklenburg-Vorpommern
Touristische Reisen mit einem privaten Anlass nach Mecklenburg-Vorpommern sind bis aufs Weitere untersagt. Darunter fallen alle Reisen, die zu Freizeit - und Urlaubszwecken, zu Fortbildungszwecken und zur Entgegennahme von vermeidbaren Maßnahmen der medizinischen Versorgung unternommen werden. Ausgenommen sind Personen, deren Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern liegt sowie alle Personen, die in MV ihrer erwerbsmäßigen beziehungsweise selbstständigen Tätigkeit nachgehen.
UPDATE - Kontaktverbot:
Seit dem 23. März gilt in Mecklenburg Vorpommern zusätzlich zu allen anderen erlassenen Schutzmaßnahmen auch noch ein Kontaktverbot. Damit geht einher, dass sich die Bevölkerung nicht mehr uneingeschränkt im öffentlichen Raum bewegen darf, sondern auf einen Mindestabstand achten muss. Außerdem gibt es eine Begrenzung, die die Anzahl an Personen, die gemeinsam unterwegs sind, betrifft. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur noch alleine, mit einer weiteren Person aus einem fremden Haushalt oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet. Weitere öffentlich zugängliche Einrichtungen wurden als Folge des Kontaktverbotes zudem vorübergehend geschlossen.
Bürgerreporter:in:Christian Gruber aus Dortmund |
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