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Jagen und gejagt zu werden

Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 26.6.2012 entschieden, dass die Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften gegen die Menschenrechte verstösst. ( Ab 75 ha Grundeigentum wird man in Deutschland automatisch Mitglied in der Jagdgenossenschaft. Man kann nicht austreten.)
hier nun für alle 350000 Freizeitjäger und auch sonstige Interessenten ein paar Eindrücke dieses Schiesssportes.

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JagdVermischtes -überregional-Menschenrechte

5 Kommentare

Wie immer von dir auf den Punkt gebracht....
Gruss, Gisela

Ein humorvoller, kritischer Umgang mit dem Thema... schön gezeichnet ;)

Lockt halt nur auch wieder ggf. die Jagdhasser an... :(

Andreas das ist doch klar. Eine satirische Betrachtung kann der Betroffene nicht ertragen.
Ganz im Gegensatz zu bestimmten Berufsgruppen die ihre Tätigkeit ernst nehmen und nicht nebenher aus Spass an sonstwas betreiben.
Bei gleicher scharfer Kritik lachen andere Betroffene.

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