Jagen und gejagt zu werden
Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 26.6.2012 entschieden, dass die Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften gegen die Menschenrechte verstösst. ( Ab 75 ha Grundeigentum wird man in Deutschland automatisch Mitglied in der Jagdgenossenschaft. Man kann nicht austreten.)
hier nun für alle 350000 Freizeitjäger und auch sonstige Interessenten ein paar Eindrücke dieses Schiesssportes.
Wie immer von dir auf den Punkt gebracht....
Gruss, Gisela