Deutsche Bischofskonferenz beschließt härteres Vorgehen bei Missbrauchsfällen - es gibt allerdings Ausnahmen - Staatsanwaltschaft wird nicht immer eingeschaltet - Kirche trifft bodenlose Entscheidung
Die Deutsche Bischofskonferenz beschließt ein härteres Vorgehen bei Missbrauchsfällen. Einige Monate hat es gedauert, um diesen Konsenz zu erarbeiten. Die Hauptregel: generelle Anzeigenpflicht, falls ein Verdacht auf sexuellen Missbrauch besteht.
Eigentlich sollte das in unserer Gesellschaft selbstverständlich sein, oder? Wo ist denn da die tolle Neuerung? Das ich eine Straftat anzeige, muss ja wohl nicht extra festgelegt werden, oder?
Das Beste an der neuen Regel: es gibt allerdings Ausnahmen. Die Staatsanwaltschaft wird nicht immer eingeschaltet, sondern nur wenn das betreffende Opfer dem zustimmt. Wie sollen wir das denn jetzt verstehen?
Meiner Meinung nach trifft die Kirche damit eine bodenlose Entscheidung. Es kann doch nicht sein, dass die Täter ohne Strafe davonkommen??? Wie seht ihr das?
myheimat-Team:Anna Schmidt aus Sachsenkam |
4 Kommentare
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