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Rostock Arbeitsmarktmesse "Arbeit h(i)er"

Auszug aus einem Zeitungsartikel:

"Mit einem solchen Besucheransturm hatten weder die Veranstalter noch die ausstellenden Firmen gerechnet.Rund 8.000 Besucher strömten gestern Nachmittag in das Kreuzfahrtterminal nach Warnemünde.Der Grund: Die Arbeitsmarktmesse "Nur H(i)er" organisiert von der Rostocker Agentur für Arbeit und den Jobcentern....(...)"

Die angeblich sehr hohe Zahl der Besucher, von 8000 (!) am 26.10.2012 innerhalb von 6 Stunden in der Zeit von 12:00-18:00 Uhr, war Anlass für mich, mich einmal mit einer Anfrage an die zuständige Behörde bzw. das zuständige Ministerium zu wenden.
Meine Anfrage die über die Plattform www.FragdenStaat.de gestellt wurde, durchlief einige Stationen von der BMAS bis zur Arbeitsagentur Rostock.

Die Anfrage an das Bundesminiterium gibt es " Nur h(i)er...Anfrage

Die Antwort habe ich hier als Bilddatei einmal eingestellt. Leider entzieht mir, warum mir im Schreiben mitgeteilt wird, das diese Auskunft nicht unter das IFG fällt, denn die BMAS ist eine Bundesbehörde, wie der Name" Bundesministerium für Arbeit und Soziales" (BMAS) ja schon sagt. Denn an diese Bundesbehörde habe ich meine Anfrage gestellt, die wiederum haben meine Anfrage lediglich an die zuständige Behörde weitergeleitet. Zumindest ist nun die zuständige Bundesagentur verpflichtet die weitergeleitete Anfrage aus der Bundbehörde zu beantworten.
Der Antwort aus Rostock ist nun zu entnehmen das ca. 1000 Kunden direkt zur Arbeitsmarktmesse eingeladen wurden und dabei keine bestimmten Zielgruppen(wie z.B. Langzeitarbeitslose) bevorzugt eingeladen wurden. Eine individuelle Auswahl erfolgte durch die Integrationsfachkräfte. Mit dem Begriff Integrationsfachkräfte sind hier die Fallmanager gemeint und mit Kunden, die ARBEITSSUCHENDEN! So dürfte sie sich diese Antwort des HJC auf meine Anfrage, auch nur auf die Kunden des HJC, also dem Hanse-Jobcenter Rostock beziehen. Nachweislich waren aber auch Kunden aus Güstrow und anderen Centern einbestellt worden, die dem Wirkungskreis des HJC unterliegen.
Somit ist vermutlich von einer viel größeren Anzahl einbestellter Kunden auszugehen.
In der Presse war aber nichts davon zu lesen, dass überhaupt Kunden eingeladen worden sind!?
Da auf den Einladungen auch schon die Fahrtkostenregelung für den Messebesuch geregelt worden ist, ist zudem davon auszugehen, dass diese Messe vermutlich schon im Vorfeld Generalstabsmäßig geplant worden ist. Jetzt findet sich noch folgender Satz in der Antwort;“ Die Gestaltungen der Einladung und die Auswahl der Rechtmittelbelehrung standen im Ermessen der einzelnen Integrationsfachkraft. Die Auswertung des Erfolgs des Messebesuches erfolgt im persönlichen Gespräch zwischen Kunde und Integrationsfachkraft. Auf der Messe bestand die Möglichkeit die Einladung den anwesenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des HJC zu übergeben bzw. in einer gut sichtbaren Urne am Ausgang der Halle zu hinterlegen. Es erfolgte keine Zählung der Kunden die trotz Einladung nicht die Messe besucht haben oder die ein Anhörungsschreiben erhalten haben. Aus diesem Grund kann ich Ihnen bzgl. dieser Fragen keine Auskunft geben. Ebenfalls kann ich Ihnen keine Auskunft darüber geben, welche anderen Jobcenter Einladungen für die Veranstaltung verschickt haben.“ Zitat Ende

Wenn man das jetzt richtig verstehen will, hat es vermutlich mehr als die genannten 1000 Einladungen gegeben, da Herr Schultz keine Informationen darüber besitzt, wer und wie viele von anderen Jobcentern noch eine Einladung erhalten haben. Eine Zählung der „Kunden“ die der Einladung nicht gefolgt sind, hat es nicht gegeben, aber (!) es bestand auf der Messe die Möglichkeit die Einladung den anwesenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des HJC zu übergeben bzw. in einer gut sichtbaren Urne am Ausgang der Halle zu hinterlegen. Also bitte, was bedeutet diese Antwort im Umkehrschluss? Gut sichtbar heißt doch, jeder der angeblich da war, wird sich kaum damit rausreden können, die Einladung nicht los geworden zu sein!
Und natürlich erfolgte keine Zählung derjenigen, die ein Anhörungsbogen erhalten haben. Wenn nun Anhörungsbogen verschickt wurden, sind doch schon "Ermittlungen" über die Nichtbesucher der Messe aufgenommen worden.

Somit wurde doch angedeutet, das bereits Anhörungsschreiben verschickt wurden und zwar an die diejenigen die der Einladung nicht gefolgt sind. Also wurden diese Personen doch erfasst und zwar unter Zuhilfenahme der Möglichkeit die Einladung zu übergeben oder in die Urne zu werfen!
Natürlich lag es im Ermessen der Integrationsfachkräfte ein geeignetes Rechtsmittel zu finden, für diejenigen die ja eigentlich nicht erfasst wurden, zudem fand zusätzlich noch eine Auswertung des Erfolgs der Messebesuches statt. Erst werden geeigneten Kunden zur Messe bestellt, dann gibt es eine anschließende Auswertung mit den Kunden, zu der dann alle noch einmal erscheinen dürfen, was wiederum mit Kosten verbunden ist. Abschließend kann man nur hoffen, dass die Einsparungen durch das Ermessen und die Auswahl des geeignetsten Rechtsmittels, ich würde dies Sanktion nennen, die Kosten für die Miete des Terminals und die Erstattungen für die Fahrkosten gedeckt haben.

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