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5 Wahrheit und Legende

Wahrheit und Legende

Erster Band der Schriften zur Stadtentwicklung
Ronnenberg im Calenberger Land
Herausgeber Stadt Ronnenberg

Im Nachhinein danke ich der Stadt Ronnenberg, daß die Texte des Niedersächsischen Instituts für Historische Regionalforschung, NIHR aus dem Jahre 2004 nun doch veröffentlicht wurden. Anno 2005 habe ich unter dem Eindruck erster Konfrontationen die Publikation zwar blockiert aber die Dinge ändern sich, in diesem Fall durch die Ergebnisse meiner fünfjährigen Forschungsarbeit sogar fundamental.
Das Nebeneinander einer mit öffentlichen Mitteln subventionierten Stadtbroschüre* und dem Runibergun Heft** aus meiner Feder erlaubt es nunmehr einer breiten Leserschaft, sich einen Überblick über die gegensätzlichen Positionen zu verschaffen. Und, liebe Ronnenberger, wenn Sie dann Belege für die Hypothesen der Wissenschafter vermissen, fassen Sie sich in Geduld und trösten sich mit mir. Bereits 2004 habe ich Prof. Hauptmeyer in Gegenwart unseres Bürgermeisters nach Beweisen für seine These gefragt. Seit nunmehr fünf Jahren warte ich auf Antwort.

Zu meinem Erstaunen wird bei der Vorstellung der Stadtbroschüre ein aktualisierter Vortrag des Historikers Prof. C.H. Hauptmeyer zum Neujahrsempfang der Stadt im Jahr 2005 erwähnt. Beim Vergleich der Schriften fand ich dann heraus, daß in der Tat sämtliche Originaltexte nachtäglich geändert wurden, sowohl redaktionell als auch inhaltlich. Dem Autor M. Stöber ist es natürlich freigestellt, seine eigenen Beiträge nachzubessern. Die Originaltexte einer offiziellem Rede und eines abgeschlossenen Gutachtens allerdings im Nachhinein zu ändern, verletzt Persönlichkeitsrechte, tangiert sicher aber auch urheberrechtlichen Schutz und trägt vor allem zur Verunsicherung der Leser bei, zumal Änderungen nicht kenntlich gemacht wurden. Dazu nur das Beispiel eines kosmetischen? Eingriffs in das Ronnenberg Gutachten: Originaltext „Eine Gleichsetzung von Runibergun mit Ronnenberg kommt damit nicht in Frage! Geschönt heißt das heute: Eine Gleichsetzung von Runibergun mit Ronnenberg ist daher abzulehnen. Unschwer läßt sich daraus inhaltlich eine Abschwächung ableiten.

Seit nunmehr fünf Jahren wird den Ronnenbergern mit dem sog. Ronnenberg Gutachten eine mit Steuergeldern finanzierte lupenreine These als Beleg aufgetischt. Denn selbst der Umstand, dieses Expose mit einem Diktat zu beteuern, macht einen Befehl nicht zum Beleg. Bleibt also festzuhalten, das auch diese Maßregelung wiederum auf einer nicht belegbaren These beruht.

Belegt sind ausschließlich diese Örtlichkeiten:

Bei Gregor v. Tours (sechstes Jh.)
Nach der militärischen Niederlage in einer ersten Auseinandersetzung wandten die Thüringer den Rücken und flohen zur Unstrut.
An der Unstrut wurden die Thüringer vernichtend geschlagen.

Bei Widukind v. Corvey (zehntes Jh.)
Vor den Grenzen der Thüringer, bei dem Ort Runibergun endete ein erster drei tägiger Kampf mit der Niederlage der Thüringer.
Die Besiegten flohen über die Unstrut zur Burg Scheidungen. Dort wurden sie vernichtet.

In den Quedlinburger Annalen (frühes elftes Jh.)
Im Marstemgau (Calenberger Land) fand ein erster Waffengang statt.
Die besiegten Thüringer flohen über die Oker bei Ohrum, wo wiederum Kämpfe stattfanden.

In der Ekkehardi chronikon universale.(frühes elftes Jh.)
Vor den Grenzen der Thüringer bei dem Ort Runiberg endete ein erstes drei tägiges Gefecht mit der Niederlage der Thüringer.

Der in diesem Zusammenhang auch häufig zitierte Rudolf von Fulda (neuntes Jh.) vermeidet in der Translatio S. Alexandri direkte Ortsangaben, spricht freilich auch von mehreren Kämpfen und einer maßgeblichen Unterstützung der Franken durch sächsische Krieger im letzten Waffengang. Dafür wurden die Sachsen mit Thüringer Land nördlich der Unstrut belohnt.

Soweit die Belege.
Der interessierte Leser könnte nun aus der Fülle der vorhandenen Thesen sich einer überzeugenden Version anschließen oder aber eine eigene These aufstellen, um die Anzahl der Thesen noch zu erweitern. Es bleibt dennoch dabei: Jede Hypothese ohne Beweis (Beleg) bleibt eine These. Gelingt es jedoch, eine These zu beweisen, mutiert die These zum Beleg. Im Falle Runibergun können nur noch archäologische Untersuchungen diesen Beweis erbringen. An der Unstrut wird nach dem Schlachtfeld seit nunmehr 250 Jahren erfolglos gegraben, in Ronnenberg dagegen wurden vor drei Jahren archäologische Untersuchungen vom Ronnenberger Rathaus ausdrücklich untersagt, obwohl am Hellweg in Höhe der Kaliabraumhalde 1964 rein zufällig (ohne Grabung) ein Fund vom damaligen Chefarchäologen des Landesmuseums (heute Niedersächsisches Landesamtes für Denkmalschutz) als Beleg der Völkerwanderungszeit bezeichnet wurde mit dem Hinweis, daß hier Grabungsbedarf besteht, um nach dem Ort des Schlachtfeldes Runibergun zu suchen. Eine Grabung steht bis heute aus.

Angesichts der beachtlichen Vielzahl wieder aufgefundener Grabungsfunde, Artefakte und Befunde der römischen Kaiserzeit und der Völkerwanderungszeit (vermutlich mehr als 2000) an den Quellen der Beeken (verschiedene Plätze), also den ersten nachgewiesenen bäuerlichen Siedlungskernen, den Grabungsfunden in der Michaeliskirche und den Funden und Befunden im Velsterfeld aus der Cheruskerzeit, kontinuierlich nachweisbar bis ins Mittelalter, erstaunt es doch sehr, das selbst Historiker bis zum heutigen Tag davon keine Kenntnis nehmen.
Allenfalls die Ausführungen des Historikers Martin Stöber lassen hoffen, daß sich die Wissenschaft doch noch bewegt.

Die Broschüren
* Ronnenberg im Calenberger Land, Stadt Ronnenberg, 1,50 € erhältlich im Rathaus
** Von Runibergun bis Ronnenberg, Karl-Fr. Seemann, 12,90 € erhältlich im Buchhandel

Karl-Fr. Seemann
Ronnenberg
im Januar 2010

NS
Vorabdruck eines Texhbausteines der in Arbeit befindlichen Buchkritik.

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