Kulturdenkmale in Ronnenberg: Auch unscheinbares Gemäuer steht unter Denkmalschutz
An so manchen Ecken der Stadt Ronnenberg gibt es noch Erinnerungsstücke aus längst vergangenen Tagen. Viele alte Gebäude der Stadt stehen unter Denkmalschutz. Im Rahmen dieser Serie werden die Kultur- und Baudenkmale vorgestellt.
Ronnenberg verfügt zum einen über überregional sehr bedeutende Hinterlassenschaften unserer Vorfahren, etwa die Reste der Bonifatiuskapelle oder die Kirche St. Michael. Beide Kultur- bzw. Baudenkmale wurden in früheren Folgen dieser Serie bereits vorgestellt. Manchmal sind es aber auch die kleinen, eher unscheinbaren Dinge, die erhaltenswert sind. Unter Denkmalschutz steht etwa das Ehrenmal am Kirchhof und die alte Mauer am Mühlenrär, aber auch die Bruchsteinmauer „Am Weingarten 2“ und der in den zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts dort freigelegte Brunnen. Und natürlich zählen zu den Baudenkmalen ebenfalls – auf dem ersten Blick ganz normal erscheinende – Wohnhäuser.
Vor etwas über 100 Jahren rückten Bauarbeiter an und mauerten die beiden Häuser „Hinter dem Dorfe“ 1 und 2 in die Höhe. Die beiden ein- bzw. zweigeschossigen Gebäude wurden um 1900 herum in Ziegelbauweise errichtet. Die Fenstergewände sind aufgeputzt. Diese beiden Wohnhäuser stehen ebenfalls auf der Liste der Ronnenberger Baudenkmale.
Die Boden- und Baudenkmale in Ronnenberg - im Ronnenberg-Blick habe ich sie einst beschrieben. Von 1978 bis 1999 erschienen in den Heften in loser Folge Beiträge zur Serie „Kulturdenkmale in Ronnenberg“. Die Ausgaben mit den einzelnen Beiträgen sind längst vergriffen. Weil Heimatgeschichte aber nie von gestern ist, will ich im Rahmen von myheimat die alten Artikel zum Teil nach und nach einen größeren Interessentenkreis zugänglich machen. Nach Möglichkeit stelle ich zu den weitgehend unveränderten Texten auch die alten Fotos dazu ein. Ich hoffe zwar, dass alle vorgestellten Denkmale noch heute existieren, aktuell nachgeprüft habe ich dies aber nicht. Dieser Text erschien in der Ausgabe Nr. 11/1997.