SoVD fordert: Impfkosten gegen Schweinegrippe nicht einseitig den gesetzlichen Krankenkassen aufbürden

SoVD-Präsident Adolf Bauer erklärt:
Es ist nicht gerechtfertigt, der gesetzlichen Krankenversicherung für ihre Versicherten die volle Übernahme der Impfkosten gegen die Schweinegrippe aufzubürden. Die Abwehr einer Grippe-Pandemie ist eine gesamtstaatliche Aufgabe. Hier sind in erster Linie die Länder in der Pflicht. Für die Durchführung der Impfungen nach dem Infektionsschutzgesetz sind die Bundesländer zuständig. Das Sozialgesetzbuch sieht vor, dass die Krankenkassen die Impfungen unterstützen und sich beteiligen, indem sie den Bundesländern die Sachkosten, d. h. die Kosten für den Impfstoff erstatten. Das ist eine sachgerechte Aufteilung, bei der die Krankenkassen ihren Anteil an der Prävention leisten.

Bürgerreporter:in:

Renate Mentner aus Ronnenberg

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