Für die Stärkung der häuslichen Pflege
Die Situation von pflegebedürftigen Menschen und ihren pflegenden Angehörigen muss verbessert werden.
Deshalb fordert der SoVD
• eine qualitativ hochwertige Versorgung pflegebedürftiger Menschen im häuslichen Bereich,
• die Unterstützung der pflegebedürftiger Menschen und der pflegenden Angehörigen,
• den Ausbau alternativer Wohn- und Betreuungsformen,
• eine weitere Erhöhung des Pflegegeldes,
• eine solidarische Bürgerversicherung für die Pflege.
Argumente:
Die Stärkung der häuslichen Pflege:
Die meisten Menschen möchten gerade im Alter und bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit am liebsten zu Hause und in privater
Atmosphäre selbstbestimmt leben. Entscheidend ist, dass die Pflege den Menschen in den Mittelpunkt stellt und ihm ein würdevolles Dasein im Alter und bei Pflegebedürftigkeit
sichert. In Deutschland sind derzeit etwa 2,2 Millionen Menschen pflegebedürftig. Bereits jetzt werden 70 Prozent der Pflegebedürftigen zu Hause betreut, davon zwei Drittel durch Angehörige oder nahe stehende Personen. Pflegende Menschen benötigen weitgehende Unterstützung der Gesellschaft und den Aufbau entlastender Angebote. Aufgrund sinkender Geburtenzahlen, steigender Lebenserwartung und veränderter Familien- und Haushaltsstrukturen wird der Bedarf an häuslicher Pflege in Zukunft noch steigen.
Ausbau alternativer Wohn- und Betreuungsformen:
Eine andere Möglichkeit der stationären Betreuung und Versorgung sind alternative Wohn- und Betreuungsformen, wie
z.B. integriertes Wohnen mit ergänzenden Betreuungs- und Dienstleistungsangeboten, Mehrgenerationenwohnungen und Wohngemeinschaften. Das bestehende Angebot für derartige Wohnformen ist regional unterschiedlich und deckt nicht den
tatsächlichen Bedarf.
Weitere Erhöhung des Pflegegeldes:
Der SoVD begrüßt die Anhebung des Pflegegeldes, stellt aber fest, dass diese Anhebung unzureichend ist. Die Preise sind
gestiegen, aber die Höhe des Pflegegeldes nicht. Im Vergleich zu ambulanten und stationären Leistungssätzen steigt das Pflegegeld am geringsten. Die Höhe der Pflegeleistungen
muss ab sofort jährlich an die allgemeine Preisentwicklung angepasst werden. Das Pflegegeld wurde je nach Pflegestufe
von 205, 410 und 665 Euro auf 215, 420 und 675 Euro aufgestockt.
Ab 2010: 225, 430, 685 Euro; ab 2012: 235, 440, 700 Euro.
Solidarische Bürgerversicherung:
Der SoVD setzt sich für eine solidarische Bürgerversicherung für die Pflege ein, in die alle Bürgerinnen und Bürger (wie
Beamte, Selbstständige) gleichermaßen einzahlen. Dadurch ist eine langfristige Absicherung menschenwürdiger Pflege
gewährleistet.
Bürgerreporter:in:Renate Mentner aus Ronnenberg |
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