53.000 Schusswaffen im Landkreis registriert
In diesem Artikel der Calenberger Zeitung haben die Redakteure sehr leicht gemacht und ohne Basiswissen einen Beitrag verfasst der in den Kernaussagen nicht richtig ist.
Gerade für Sportschützen wird es immer schwieriger Ihren Sport mit geeigneten Sportgerät nach zu gehen durch die gesetzlichenn Auflagen. Nun zum Artikel -
Sie behaupten das ab 18 Jahren mit einer Sachkundeprüfung beliebig viele Waffen gekauft werden können.
Dieses ist so nicht ganz richtig, da ab 18 Jahren und eíner staatlich anerkannten Waffensachkundeprüfung (die bestandenen wurde) nur Sportschützen Langwaffen ( Lauflänge mind. 60 cm) erwerben können. Pro Jahr jedoch nur max. 2 Stück. Für Großkalibrige Kurzwaffen ( Faustfeuerwaffen) ist nach wie vor ein Mindestalter von 25 Jahren. vorgeschrieben. Mit einer Psychologischen Gutachten besteht die Möglichkeit bereits ab 21 Jahren diese zu erwerben.
Ferner wird auch in allen Vereinen das Bedürfnis zum Erwerb von Waffen sehr genau überprüft, danach erfolgt die gleiche Prüfung noch bei den übergeordneten Kreis - und Landesverbänden. Diese müssen den Antrag bewilligen und erst danach erfolgt dann vielleicht die Freigabe durch die Behörde! Sollte man dann im Besitz von Waffen sein, hat die Aufbewahrung nach den Richtlinien des Waffengesetzes zu erfolgen.
Langwaffen in einem Sicherheitbehältnis der Gefahrenklasse A verschlossen und die Munition getrennt in einen Stahlbehältnis mit Schwenkriegelverschluss.
Dieses muss von allen Besitzern eingehalten werden, dann ist allen anderen Personen der Zugang verwährt. Auch die Sportschützen sind tief betroffen von den Vorfällen der jüngsten Vergangenheit, jedoch wird in allen Vereinen streng nach dem Waffengesetz auch Jugendlichen dieser Sport vermittelt. Das bedeutet im einzelnen:
- Ausbildung der Jugendlichen durch anerkannte Jugendleiter mit einer Jugendbasislizenz (andere Mitglieder dürfen keinen Jugendlichen betreuen)
- Strikte Einhaltung der Vorgaben durch das Waffengesetz
- Auf mögliche Gefahren hinweisen und erklären
- Keine Spielereien zulassen
- Sportliches Schiessen nur den der Altersklasse entsprechenden Möglichkeiten zuzulassen
Heinz Waldraff
1. Sportleiter Schützengesellschaft Empelde v. 1925 e.V.
Ergänzend dazu: Das ist der komplette Artikel.
53000 Schusswaffen registriert
In der Region gibt es ein riesiges Waffenarsenal: Auf jeden Zwölften der 611000 Einwohner in den 20 Umlandkommunen Hannovers kommt – statistisch – eine von 53000 legal registrierten Waffen.
Region. Die Zahl sei geschätzt, räumt Regionssprecher Nils Meyer ein. Sie stammt aus Landkreiszeiten. Wie viele legal registrierte Waffen es tatsächlich gibt, kann Meyer nicht sagen. Die Regionsverwaltung fungiert für neun Kommunen als Genehmigungsbehörde in Waffenangelegenheiten. Burgdorf, Garbsen, Isernhagen, Laatzen, Langenhagen, Lehrte, Neustadt, Ronnenberg, Seelze, Springe und Wunstorf nehmen diese Aufgabe selbst wahr. In Barsinghausen, Burgwedel, Gehrden, Hemmingen, Pattensen, Sehnde, Uetze, Wedemark und Wennigsen sind laut Meyer 21405 Waffen gemeldet: 14504 Gewehre und 6901 Revolver und Pistolen.
Wie viele Menschen diese Waffen besitzen, überblickt die Region nicht. Meyer weiß nur soviel: Die Waffen seien auf 6167 Waffenbesitzkarten registriert; auf einer Karte könnten bis zu acht Waffen gemeldet werden. Wer mindestens 18 Jahre alt ist, Sachkunde, Zuverlässigkeit, Eignung und Zweck (Jagd, Schießsport) nachweist, kann so viele Waffen anmelden, wie er will. „Das Gesetz sieht keine Beschränkung vor“, sagt der Regionssprecher: „Der Bestand ist über die Jahre gleich geblieben.“
Die Region hat in ihrem Zuständigkeitsbereich zudem zwei Waffenscheine ausgestellt. Diese erlauben es ihren Besitzern, geladene Waffen in der Öffentlichkeit zu tragen. Waffenscheine erhalten in der Regel nur Angehörige von Sicherheitsdiensten. Seit 2004 müssen Schusswaffen in Sicherheitsschränken aufbewahrt werden. „Nach dieser Gesetzesänderung haben wir alle Besitzer von Waffenbesitzkarten kontrolliert“, sagt Meyer. In 35 Fällen sei die Karte wegen Verstößen entzogen worden. Für anlassunabhängige Kontrollen, wie sie Politiker nach dem Amoklauf in Winnenden fordern, gebe es zurzeit gesetzlich keine Grundlage. (jod)