Wahlrechtsreform
Verkleinerung des Bundestags: Gutes Ziel, völlig falscher Weg - Ampel, quo vadis?

Der Bundestag gehört im Ländervergleich zu den größten Parlamenten. Fragwürdig, ob dieser Umstand mit einer entsprechenden Effizienz korreliert, darüber hinaus teuer. Zurecht wird die Größe des Bundestags schon lange beanstandet. Und nach Zeiten von Absichtserklärungen hat sich die Ampelkoalition jetzt endlich zu einer Wahlrechtsreform durchgerungen, welche die Zahl der Bundestagsabgeordneten auf 630 beschränkt, um rund 100 kleiner als die aktuelle Zahl. Prima, mag man denken. Aber wenn man hinschaut, wie die 630 Sitze erreicht werden sollen, so traut man seinen Augen nicht, denn der Weg, den die Ampel geht, lautet: Keine Überhangsmandate und keine Ausgleichsmandate mehr. Wer innerhalb seiner Partei keinen Listenplatz bekommt, der gemäß dem Verhältniswahlrecht entsprechend den Wahlentscheidungen der Bürger einen Sitz im Bundestag sicherstellt, kann in seinem Wahlkreis einen großen Sieg erringen und schaut trotzdem in die Röhre. Also abstrampeln im Wahlkreis? Weshalb. Bewerber für die Bundestagssitze werden sich auf die innerparteilichen Listenwahlen konzentrieren. Als Direktkandidat ins Rennen zu gehen und sich da voll reinzuhängen, ist kein Ansporn mehr. Zur Devise könnte werden, sich einen schlanken Fuß zu machen.

Die Ampel setzt auf den Gegenpol zum amerikanischen Mehrheitswahlrecht, das genauso fragwürdig ist. Bislang hatte das deutsche Wahlrecht einen guten Mittelweg zwischen Mehrheits- und Verhältniswahlrecht eingeschlagen. Die Ampel hat anscheinend das Maß verloren.

Dabei wäre es doch, um das Ziel einer Reduzierung der Bundestagssitze zu erreichen, ein Leichtes, die Anzahl der Wahlkreise zu verringern, indem man sie vergrößert.

Bürgerreporter:in:

Helmut Feldhaus aus Rheinberg

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