Tatort Münster mit Boerne (Liefers) und Thiel (Prahl) - Problem: Beichtgeheimnis der Kirche und Zeugnisverweigerungsrecht des Staates
Münsteraner Tatort heute Abend: Ein Pfarrer kennt den Mörder, beruft sich aber auf das vom Staat geschützte Beichtgeheimnis. Ermittler Thiel ist machtlos.
Ein Teilaspekt des heutigen Tatorts mit Sprengstoff, wie ich finde.
Nehmen wir mal an, ich sei katholischer Priester und erführe in einer Beichte von einem Beichtenden, er habe jemanden umgebracht und beabsichtige, weitere Menschen umzubringen.
Das katholische Kirchenrecht spricht vom Beichtgeheimnis und legt mir die Pflicht (!) auf, niemandem, auch nicht der Polizei, von meinem Wissen etwas mitzuteilen. Ansonsten folge umgehende Exkommunikation.
Und der deutsche Staat komplementiert diese Pflicht durch verbrieftes Zeugnisverweigerungsrecht, ein Recht (!), ein Zugeständnis an die Kirche.
Laut Kirchenrecht und staatlichem Recht könnte ich den Mund halten, könnte mich in die Hängematte des Rechts legen, wäre fein raus, auch wenn weitere Morde deshalb geschähen.
Ich jedenfalls würde es mit meinem Gewissen kaum vereinbaren können, Recht hin, Recht her.
Wie tatsächliche Priester es sehen, deren Existenz auf dem Spiel stände, weiß ich nicht.
Wie sieht das denn der gesunde Menschenverstand?
Bürgerreporter:in:Helmut Feldhaus aus Rheinberg |
3 Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.