Kirschlorbeer (Lorbeerkirsche), Rhododendron, Lebensbaum, Forsythie u.a.: Pfui! Hinweg mit ihnen und den "Gärten des Grauens"!

In Kretschmanns Baden-Würrtemberg sind sie bereits flächendeckend verboten, aber auch Städte anderer Bundesländer haben längst Verbote ausgesprochen. Gemeint sind die Schottergärten, nicht zu verwechseln mit den klassischen Steingärten. Immer mehr Naturschützern reicht dieser Eingriff in die Freiheit der Gartengestaltung allerdings nicht. Sie ziehen besonders zu Felde gegen Kirschlorbeer, Lebensbaum und Rhododendron, aber auch gegen die Forsythie, und wollen diese und manch andere Gewächse am besten verboten wissen. Von Gärten des Grauens wird gesprochen. Warum das denn, mag sich mancher Gartenbesitzer fragen, der im eigenen Garten über diese Pflanzen verfügt und sich an ihnen erfreut.

Das Argument: Sie bieten unseren Insekten nichts, die sich bekanntlich auf eklatantem Rückzug befinden. Da zählen als Gegenargumente weder die Kohlenstoffbindung im Zuge der Photosynthese noch die Sichtschutzfunktion oder die Ästhetik oder die Einbettung in eine diverse Pflanzenwelt. Besonders der Kirschlorbeer ist den Naturschützern ein Dorn im Auge. In einigen Kleingartenanlagen verschiedener Großstädte ist seine Anpflanzung bereits verboten. Dazu äußert sich laut Spiegel der Geschäftsführer des Nabu Bremen, Sönke Hoffmann: "Vollkommen richtig." Wer Kirschlorbeer im Garten pflanze, begehe "ein Verbrechen an der Natur". Ulrike Aufderheide vom Vorstandsteam des Naturgarten e.V. bezeichnet den Kirschlorbeer als "wachsendes Plastik", so der Spiegel.

Indirekt, habe ich den Eindruck, wird den Gartenbesitzern weitgehende Verantwortung für das Insektensterben in die Schuhe geschoben. Man fragt sich, wann winterharte Palmen, Oleander, Oliven usw. auf dem Index der Naturschützer stehen. Vielleicht schafft es auch der Rasen auf diesen Index. Warten wir mal ab, was die Zeit bringt. Womöglich beschleunigt sich die Entwicklung nach den Bundestagswahlen.

Bürgerreporter:in:

Helmut Feldhaus aus Rheinberg

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