Wilhelm Neurohr: Zweierlei Rechtsbewußtsein? (Leserbrief)
Leserbrief an die Lokalredaktion der Recklinghäuser Zeitung:
Wie kann es sein, dass der hauptamtliche Bürgermeister dieser Stadt, der erst in 6 Jahren wieder zur Wahl steht, wissentlich und vorsätzlich gegen geltendes Wahlrecht und gegen seine Neutralitätspflicht verstößt, indem er sich als Wahlhelfer auf Wahlplakaten zur Landtagswahl mit seinem Parteifreund Benno Portmann ablichten und plakatieren lässt? Nennt man das nicht "Amtsmissbrauch" und kann das nicht zur Wahlanfechtung führen? Warum klärt ihn sein Wahlamt im Rathaus oder der Wahlleiter nicht darüber auf und wird tätig? Andererseits kennt der 1. Bürgermeister das Recht scheinbar sehr genau, wenn es darum geht, den Beschäftigten im Rathaus die dienstliche Teilnahme an einer Personalversammlung zu den maroden Kommunalfinanzen zu verwehren, obwohl diese rechtens gewesen wäre? Pflegt der Bürgermeister zweierlei Rechtsbewusstsein? Oder ist er einfach nur unverfroren und fühlt sich über Recht und Kritik kraft eigener Parteilichkeit und Machtvollkommenheit erhaben? Skandalös!
Wilhelm Neurohr