Handball

8. Deutsche Betriebssport Meisterschaft2020 im Hallenhandball in MannheimVeranstalter:Deutscher Betriebssportverband e.V.Ausrichter:BSG Handball Roche Diagnostics MannheimWettbewerbe:HallenhandballAustragungsort:Lilli-Gräber-Halle, Saarburger Ring 49, 68229 Mannheim Termin, Startzeit:Samstag, 4. Juli 2020 ab 10 UhrRegelwerke:Es gilt für die Durchführung der Veranstaltung die als Anhang beigefügte Rahmenordnung für die Durchführung von Deutschen Betriebssport-Meisterschaftenund sonstigen Turnieren des DBSV(DBSV-Rahmenordnung DBM und Turniere)sowie der ebenfalls als Anhang beigefügte § 17 der DBSV-Satzung.Es gelten die Regeln des DHBIn der Halle herrscht absolutes Harzverbot! Verstößewerden mit Ausschluß der gesamten Mannschaft bestraft!Örtliche Turnierleitung:Erich Weyrauther, Nicole Wehrstein Spielberechtigung:Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen grundsätzlich Mitglied einer dem Deutschen Betriebssportverband angehörenden Organisation sein (vgl. zu den weiteren Voraussetzungen Ziffer 6 a und b der DBSV-Rahmenordnung DBM und Turniere, welche im Auszug dieser Ausschreibung als Anlage beigefügt ist)
-2-Zur Auffüllung des Teilnehmerfeldes können weitere Teams teilnehmen.Mitgliedsnachweis:Die Pässe (bzw. sonstige Mitgliedsnachweise) müssenvorgelegt werdenStartberechtigung:Alle Spieler müssen mindestens 16 Jahre alt sein. Frauen sind zugelassen. Spieler der ersten 4 Ligen im DHB oder anderer Nationalligen sind nicht spielberechtigt.Modus: Die Spielzeit in der Gruppenphase ist abhängig von der Anzahl der Meldungen.Maximal 14 Spieler dürfen pro Team gemeldet werden.Meldungen: Erich Weyrauther, erich.weyrauther@contractors.roche.comMeldeschluss:15. April 2020Teilnahmebegrenzung:Teilnehmerfeld besteht aus mindestens 4 und maximal 10 TeamsMeldungen:Erich Weyrauther, erich.weyrauther@contractors.roche.comKontaktperson:Erich WeyrautherEinspruchsgericht:KampfgerichtStartgebühr:150,00 € für jedes Team In der Startgebühr ist das an den DBSV zu zahlende DBSV-Teilnahmeentgeltbereitsenthalten.Zahlungsmodalitäten:bis zum Meldeschluss einzahlen an:Birgit WrabetzIBAN DE48701100883255363220 Sollte die Startgebührnicht rechtzeitig an den Ausrichter gezahlt worden sein, so verliert der entsprechende Teilnehmer bzw. die Mannschaft die Teilnahmeberechtigung. Eine Rückzahlung der Startgebühr ist auch bei Absage der Teilnahme nicht möglich.Haftung:Veranstalter und Ausrichter haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Teilnehmer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz der Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters oder des Ausrichters beruhen. Soweit dem Veranstalter bzw. dem Ausrichter keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.Veranstalter und Ausrichter haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern diese schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt haben. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Teilnehmers bleibt unberührt.
-3-Sportversicherung:DieTeilnehmer sind weder durch den Ausrichter, noch durch den Deutschen Betriebssportverband gegen Sportunfälle versichert. Dies liegt alleine in der Verantwortung jedes Teilnehmers bzw. seiner Betriebssportgemeinschaft für die er startet.Stornierung:EineStornierung der Teilnahme ist nur möglich, wenn diese bis spätestens zum [4 Wochen vorher]dem Ausrichter schriftlich mitgeteilt worden ist. Bei danach eingehenden Stornierungen oder Nichtantreten besteht kein Anspruch auf Erstattung der Startgebühr.Ein schuldhafter Nichtantritt kann zu einer Sperre bei der nächsten DBM bzw. dem nächsten Turnier der gleichen Art führen.Ehrenpreise:Die Teams auf den Plätzen 1 -3 erhalten vom Deutschen Betriebssportverband je Spieler eine eigens für diese Meisterschaft geprägte Medaille in Gold, Silber oder Bronze. Außerdem erhält jede Mannschaft eine Urkunde.Verpflegung:Verpflegung/Getränke gibt es zu moderaten Preisen in der Halle. Sonstige Kosten:Anreise-und eventuelle Übernachtungskosten trägt jeder Teilnehmer selbst.Unterkünfte:auf AnfrageDatenschutz: Die Teilnehmer/-innen erklären sich damit einverstanden, dass die Informationen der Anmeldung (z.B. BSG-Name, Teilnehmer/-innen-Name) sowie Fotos, Filmaufnahmen und Ergebnisse und deren Auswertung in jeglicher Form auf der Homepage der [Angabe Internetseite], und des Deutschen Betriebssportverband genutzt und veröffentlicht werden dürfen. Es entstehen keine Vergütungsansprüche. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt ausdrücklich nicht. Mannheim, Februar2020Für den Veranstalter:Für den Ausrichter:Deutscher Betriebssport-Verband e.V.Roche Diagnostics GmbHUwe TronnierWolfgang Großmann[Name des Vertreters]PräsidentDBSV-SportbeauftragterErich Weyrauther
-4-Auszug aus der Satzung des Deutschen Betriebssportverbandes e. V. (DBSV)§ 17 Verbandsstrafen1.Verstößt ein Mitglied gegen die DBSV-Satzung, eine der Verbandsordnungen, die Verbandsinteressen oder Mitgliederpflichten, so kann gegen dieses Mitglied eine Verbandsstrafe ausgesprochen werden.Als Verbandsstrafen können verhängt werden:VerwarnungGeldbuße bis zu 1.000 EuroSperre auf Zeit oder auf Dauer für die Teilnahme an Deutschen Betriebssportmeisterschaften (DBM) in einzelnen, mehreren oder allen Sportarten und an entsprechenden Turnieren zur Qualifizierung für die Teilnahme an den DBMAusschluss aus dem Verband auf Zeit oder DauerEin Ausschluss aus dem Verband ist jedoch nur zulässig, wenn ein Mitglieddem Verband durch eine erhebliche Verletzung seiner satzungsmäßigen Verpflichtungen gravierende Nachteile bereitet hat;das Ansehen des Verbandes in der Öffentlichkeit in bedeutsamer Weise schädigt:ein grobes unsportliches Verhalten offenbart und sich hieraus Nachteile für andere Mitglieder ergeben;die Verbandssatzung und / oder Anordnungen der Verbandsorgane missachtet und dem Verband hierdurch ein Schaden entsteht. Einem materiellen Schaden steht ein Ansehensverlust insoweit gleich;mit der Beitragszahlung oder anderen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem DBSV länger als sechs Monate im Rückstand ist.2.Die Verbandsstrafe verhängt das Präsidium durch Beschluss. In dringenden Fällen kann der Beschluss auch mittels Telekommunikationsmitteln herbeigeführt werden. In diesen dringenden Fällen ist der Beschluss auch wirksam, wenn nicht alle Präsidiumsmitglieder erreicht werden, aber die Mehrheit der Präsidiumsmitglieder dem Beschluss zustimmt.3.Vor einer Entscheidung ist dem betroffenen Mitglied Gelegenheit zu geben, schriftlich zu den erhobenen Vorwürfen Stellung zu nehmen. Für die Abgabe der Stellungnahme ist dem Mitglied eine Frist vonvier Wochen einzuräumen.4.Die Strafentscheidung ist mit den Entscheidungsgründen schriftlich abzufassen und dem Mitglied durch Einschreibebrief zuzustellen.5.Ein Verbandsstrafverfahren wird vom Präsidium aufgrund eines entsprechenden Beschlusses eingeleitet. Jedes Präsidiumsmitglied und jedes Mitglied kann beim Präsidium einen Antrag auf Verbandsstrafe stellen.6.Gegen eine Verbandsstrafe ist der Einspruch des Betroffenen zulässig. Das Rechtsmittel ist innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Monat seit Bekanntgabe der Entscheidung an das Mitglied schriftlich unter Angabe aller Gründe und Beweismittel beim Präsidium einzulegen.7.Soweit das Präsidium dem Einspruch nicht selbst abhilft, entscheidet der jeweils als nächstes stattfindende Hauptausschuss bzw. Verbandstag über den Einspruch des Betroffenen. Bis zu dieser Entscheidung ruht die Mitgliedschaft des Betroffenen.
-5-Rahmenordnungfür die Durchführung von Deutschen Betriebssport-Meisterschaftenund sonstigen Turnieren des DBSV(DBSV-Rahmenordnung DBM und Turniere)1.Zweck und AufgabeZweck und Aufgabe des Deutschen Betriebssportverbandes e.V. (im Folgenden kurz DBSV genannt) ist es insbesondere,a)die Entwicklung des Betriebssportes zu fördern,b)den deutschen Betriebssport im In-und Auslandzu vertreten und damit alle im Zusammenhang stehenden Fragen zum Wohle aller Betriebssportlerinnen und Betriebssportler im sportlichen Geiste zu regeln,c)Grundsätze für betriebssportliche Inhalte und Aktivitäten zu entwickeln,d)für die Durchführung von Deutschen Betriebssport-Meisterschaften (im Folgen-den kurz DBM genannt) und sonstigen Turnieren des DBSV (im Folgenden kurz Turnier genannt)Rahmenbedingungen zu schaffen, die die Einhaltung betriebssportspezifischer Prinzipien sichern und den breitensportlichen Charakter des Betriebssportes.Veranstalter im Sinne dieser Rahmenordnung ist der DBSV, in dessen Namen bzw. in dessen Auftrag oder auf dessen Veranlassung ein sportlicher Wettbewerb ausgerichtet wird.Ausrichter ist derjenige, der die Durchführungdes Wettkampfes vor Ort organisiert und sicherstellt und für den Ablauf und die Infrastruktur (z.B. Wettkampfstätten, Personal, Werbung u. dergl.) sorgt.Veranstalter und Ausrichter können identisch sein.2.VergabegrundsätzeDBM und Turniere des DBSVkönnen ausschließlich vom DBSV zugelassen und an geeignete Ausrichter vergeben werden.EineDBM soll in allen unter der Ziffer 1 des jeweils gültigenFormulars zur Meldung der in den Mitgliedern des DBSV unmittelbar und mittelbar organisierten natürlich Personen (Bestandserhebungsbogen) aufgeführten Sportarten, in denen ein entsprechender Bedarf besteht, durchgeführt werden. Turniere können in den unter den Ziffern 2 und 3 des vorgenannten Meldebogens aufgeführten Betätigungen durchgeführt werden.Es ist nicht primäre Aufgabe des DBSV, DBM selbst auszurichten. Damit sind fachlich kompetente und organisatorisch geeignete Partner zu beauftragen.3.Voraussetzung für die Vergabe der AusrichtungsberechtigungDer DBSV erteilt auf Antrag die Berechtigung, eine DBModer ein Turnierdurchzuführen, wenna)der Antragsteller seine fachliche und organisatorische Eignung durch Einreichung entsprechender Bewerbungsunterlagen deutlich macht,b)ein ausreichendes Interesse an der Durchführung der DBM oder des Turniers von den DBSV-Mitgliedern bekundet wird,c)die Bewerbung mindestens 7 Monate vor dem Austragungstermin beim DBSV eingereicht wird; andere Fristen sind in Ausnahmefällenmöglich,
-6-d)die Rahmenordnung für die Durchführung von DBMund TurnierenBestandteil der sportspezifischen Ausschreibung werden,e)der Antragsteller mit dem DBSV einen Ausrichtungsvertrag schließt, indem er sich insbesondere verpflichtet,das von den Teilnehmern an den DBSV zu zahlende DBSV-Teilnahmeentgelt einzuziehen und spätestens 14 Tage nach Zugang der Rechnungan den DBSV abzuführen (siehe Punkt 8 dieser Rahmenordnung),f)der Antragsteller die Zustimmung des DBSV zur Gesamtausschreibung erhält.4.Pflichten des Ausrichters einer DBModer eines Turniers:a)Der Ausrichter hat die alleinige Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der DBM oder des Turniers. Er trägt das Durchführungsrisiko.b)Der Ausrichter trägt ebenso das finanzielle Risiko der Veranstaltung. Er finanziert sich über Teilnehmergebührenund im Rahmen der Möglichkeiten gegebenenfalls auch über Sponsoreneinnahmen. Die Teilnehmergebühren sind in Absprache mit dem DBSV festzulegen, sie müssen die von den Teilnehmern zu zahlenden Teilnahmeentgelte(Ziffer 8) beinhalten.c)Der Ausrichter hat dem Präsidium des DBSV auf dessen Verlangen den Finanzierungsplan der Veranstaltung vorzulegen.d)Das DBSV-Präsidium kann eine für den Ausrichter verbindliche Vorlage für eine Ausschreibung einer DBM oder eines Turniers („Musterausschreibung“) festlegen.e)In der Ausschreibung ist eindeutig festzulegen, welche Spiel-bzw. Wettkampfregeln für die DBM oder das Turnier gelten. Soweit die Spielregeln der einschlägigen Fachverbände Anwendung finden, ist hierauf in der Ausschreibungdeutlichhinzuweisen. Abweichungen sind möglich, wenn dadurch die besonderen Werte des Betriebssports (z.B. Verzicht auf Hochleistungs-und Spitzensport) besser berücksichtigt werden und die Chancengleichheit der teilnehmenden Mannschaften bzw. Betriebssportlerinnen und Betriebssportler erhöht wird. Auf diese Abweichungen ist in der Ausschreibung deutlich hinzuweisen.Bei einer bestehenden entsprechenden DBSV-Spiel-bzw. Wettkampfordnung oder einer entsprechenden vom Präsidium beschlossenen DBSV–Richtlinie gilt diese für die DBM oder das Turnier. In der Ausschreibung ist darauf deutlich hinzuweisen.f)Die Ausschreibung muss weiter deutlich machen, dass jeglicher Versuch einer unphysiologischen Steigerung der Leistungsfähigkeit durch Anwendung einer Dopingsubstanz vor oder während einer DBM bzw. eines Turniersuntersagt ist. Jeder Verstoß hiergegen führt zum Ausschluss vom Wettkampf und zur Aberkennung der erzielten Leistung. Weitergehende Maßnahmen behält sich der DBSV auf der Basis des Anti-Doping-Regelwerks der Nationalen Anti-Doping Agentur (NADA) vor.g)Es ist das Bestreben des DBSV,optimale Bedingungen bei der Durchführung von DBM‘enund Turnieren zu sichern. Deshalb ist es erwünscht, dass der Ausrichter den Teilnehmern im Rahmen der Veranstaltung die Möglichkeit einräumt, in einem Meinungsaustausch Stärken und Schwächen der jeweilsdurchgeführten DBM oder des Turniers zu analysieren und dem DBSV gegebenenfalls Verbesserungsvorschläge einzureichen,. Diese sind dem Landesbetriebssportverband in dessen Zuständigkeitsbereich die Veranstaltung stattfand, mitzuteilen, soweit dieser davonbetroffen ist.5.Mitwirkung des DBSV an der Ausrichtung einer DBM oder eines Turniersa)Der DBSV hat Erteilung der Berechtigung zur Ausrichtung einer DBM oder eines Turniers zu prüfen, ob die organisatorischen, finanziellen und sportinhaltlichen Voraussetzungen beim Antragsteller gegeben sind.b)Der DBSV informiert seine Mitglieder per Internet über die vorgesehenen DBM oder Turniere und übersendet ihnen rechtzeitig die vom jeweiligen Ausrichter zu erstellenden und mit dem DBSV abzustimmenden Ausschreibungsunterlagen per Mail, an die vom jeweiligen Mitglied zuletzt mitgeteilte Kontakt-Mail-Adresse,zur Weitergabe an die interessierten Teilnehmer.
-7-c)Soweit für den DBSV erkennbar ist, dass genügend Kapazitäten für eine Beteiligung an einer DBM oder einem Turniervorhanden sind, kann er auch interessierten Betriebssportverbänden, Betriebssportvereinen und –gemeinschaften Informationen zu vorgesehenen DBMund Turnieren direkt zur Verfügung stellen.d)Unabhängig davon wird der DBSV alle wesentlichen Informationen undAusschreibungsbedingungen zur DBM oder zum Turnier im Internet unter der Adresse www.betriebssport.net veröffentlichen.e)Der jeweilige Meister der DBM oder der Gewinner des Turniersund die beiden Nächstplatzierten erhalten vom DBSV jeweils eine Gold-, Silber-oder Bronzemedaille, die speziell für diese Veranstaltungengefertigt werden. Bei Wettbewerben, die zur Verbesserung der Teilnehmerchancen in mehreren Klassen ausgetragen werden, können alle Gruppensieger gegebenenfalls Medaillen erhalten, dabei müssen jedoch aus Kostengründen mindestens 8 Teilnehmer zu einer Klasse zählen. Anderenfalls ist durch Zusammenlegen von Klassen diese Mindestzahl zu gewährleisten. Bei Mannschaftswettbewerben erhält jedes Mannschaftsmitglied eine Medaille. Die Anzahl der Medaillen soll in einer vernünftigen Relation zu den DBSV-Teilnahmeentgeltenstehen. Die Medaillen sind spätestens 4 Wochen vor dem Veranstaltungsterminvom Ausrichter beim DBSV zu beantragen.f)Nach Möglichkeit wird der DBSV bei der Veranstaltung durch ein Präsidiumsmit-glied oder einen Beauftragten vertreten.6.TeilnahmeberechtigungDen speziellen Ausschreibungsbedingungen sind jeweils die folgenden Bedingungen als Bestandteil hinzuzufügen:a)Grundsätzliche VoraussetzungenGrundsätzlich sind Betriebssportvereine/-gemeinschaften bzw. deren Mitglieder teilnahmeberechtigt, die dem DBSV unmittelbar oder mittelbar angehören.Die teilnehmenden Betriebssportler müssen zum Zeitpunkt der DBM oder des Turniers mindestens seit drei Monaten spielberechtigtes Mitglied desentsprechenden Betriebssportverbandes oder der Betriebssportgemeinschaft/ Sportgemeinschaftsein. Dies ist durch Spielerpass des jeweiligen Verbandesoder durch schriftliche Bestätigung des zuständigen Verbandes oder dessen Pass-Stelle zu belegen.Bei schriftlicher Bestätigung ist der Nachweis nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweises des Betriebssportlers gültig.Als Ausnahme hiervon kommt eine "Schnupperteilnahme" von Nichtmitgliedern in Betracht. Diese ist bei einer erstmaligen Teilnahme der Person bzw. Mannschaft an einer DBM oder einem Turnier des DBSV möglich. Der jeweilige Betriebssportler bzw. die Mannschaft hat jedoch an den Ausrichter ein um 20% erhöhtes Teilnehmerentgeltzu zahlen. Diese "Schnupperteilnahme" gilt für jede Sportart etc. gesondert.Weitere begründete Ausnahmen können vom DBSV-Präsidium im Einzelfall zugelassen werden, wobei die oben festgelegte Erhöhung des Teilnehmerentgelts entsprechend Anwendung findet.Die Teilnehmer müssen sich in der Anmeldung der Satzung und den Ordnungen, insbesondere dieser Rahmenordnung und den in der Ausschreibung enthaltenen Regelungen ausdrücklich unterwerfen.Betriebssport ist seinem Wesen gemäß nicht auf die Erzielung von Höchstleistungen ausgerichtet (s. Ziffer 1 d). Deshalb dürfen grundsätzlich Hochleistungssportler, wie es bei aktiven Vereinssportlern in der Regel in den Bundesligen der Fall ist, nicht an DBModer Turnieren teilnehmen. Ausnahmen regeln die spezifischen Ausschreibungsbedingungen für die jeweilige Sportart. Diese sind mit demPräsidium des DBSV abzustimmen.An der Teilnahme interessierte Mannschaften oder Betriebssportler bewerben sich um eine Zulassung. Der Verband, dem die Mannschaft bzw. der Betriebssportler angehört, entscheidet, ob die Bewerbung in Ordnung geht und bestätigt dies durch Mitunterschrift der Anmeldung.Ein Verstoß gegen die Bestimmungen der Teilnahmeberechtigung führt zum Ausschluss aus dem Wettbewerb.
-8-b)Spezielle ZulassungsbedingungenIn Abhängigkeit von der jeweiligen Sportstättenkapazität wird für jede DBM und jedes Turnier sowohl bei Einzel-als auch bei Mannschaftswettbewerben die mögliche Teilnehmerzahl individuell vom Ausrichter festgelegt. Dabei soll der Ausrichter sicherstellen, dass der Titelverteidiger der letzten DBM bzw. des letzten Turniers inder entsprechenden Sportart einen Startplatz angeboten bekommt.Jedes ordentliche Mitglied des DBSV und die Landesverbände Mittelrhein, Niederrhein und Westfalen müssen aber pro ausgeschriebener DBM bzw. ausgeschriebenem Turnier jeweils mindestens 1 Teilnehmer bzw. 1 Mannschaft melden können.Bei dann verbleibender freier Restkapazitätwird die Teilnahme nach der Reihenfolge des Eingangs der Meldungen berücksichtigt.Eine optimale Nutzung der verfügbaren Sportstättenkapazitäten setzt voraus, dass die Verbände spätestens bis zu einem vom Ausrichter vorgegebenen Termin eine verbindliche Teilnehmerbestätigung gegenüber dem Ausrichter abgeben.Der DBSV schreibt nicht vor, wie die Teilnehmer an einer DBModer einem Turnier zu ermitteln sind. Es bleibt den Verbänden vorbehalten, wie sie ein vorgegebenes Kontingent beschicken. Diese Regelung bietet den Verbänden die Chance, bereits im Vorfeld zu einer DBM oder eines Turniers attraktive Wettbewerbe zur Ermittlung der Teilnehmer durchzuführen.Der DBSV kann auf Antrag Qualifikationsturniere ausrichten lassen, wenn dadurch die Durchführung der DBM oder des Turniers organisatorisch deutlich erleichtert wird. Für die Ausrichtung eines Qualifikationsturniers hat der jeweilige Ausrichter dem DBSV eine vom Präsidium festzusetzende Gebühr zu entrichten. Für Qualifikationsturniere können vom Präsidium des DBSV gesonderte Richtlinien erlassen werden. Im Übrigen gelten die Regelungen dieser Rahmenordnung für Qualifikationsturniere entsprechend.c)SportversicherungDer DBSV hat im Rahmen seiner Verbandshaftpflichtversicherung diese Veranstaltungen versichert. Mitversichert ist in diesem Rahmen auch die gesetzliche Haftpflicht der vom DBSV beauftragten Ausrichters für den Fall, dass diese für diese Tätigkeit keinen eigenen Versicherungsschutz genießen.Die Teilnehmer an DBM und Turnieren haben sichgegen Sportunfälle und Haftpflichtansprüche selbst zu versichern. Diese Verpflichtung haben die entsendenden Betriebssportvereine/-gemeinschaften eigenverantwortlich zu gewährleisten. Die Teilnehmer sind darauf in der Ausschreibung hinzuweisen.7.SponsoringDer DBSV als Veranstalterder DBM‘en bzw. Turniere ist berechtigt, im Zusammenhang mit diesen Veranstaltungen Sponsoren einzuwerben, um über entsprechende Verträge Zahlungen oder Sachleistungen von Unternehmen, sowohl zur Mitfinanzierung der Kosten für die Durchführung der Veranstaltungen als auch für Zwecke der Förderung des allgemeinen Betriebsportes entgegennehmen zu können.Der DBSV ist insbesondere befugt einem Haupt-oder Titelsponsorendas Recht auf Nutzung des Titels der jeweiligen Veranstaltung gegen Entgelt einzuräumen. Der jeweilige Ausrichter hat die vom DBSV eingeworbenen Sponsoren in seinen Veröffentlichungen zur Veranstaltung namentlich zu übernehmen.Der Ausrichter kann weitere Sponsoren einwerben, die als Co-Sponsoren zu veröffentlichen sind.Die aus den Sponsorenverträgen zufließenden Gelder oder Sachleistungen stehen der jeweils einwerbenden Organisation zu. Über die Verwendung der Zuwendungen von „DBSV-Sponsoren“ entscheidet der DBSV.8.Startgebühren und DBSV-Teilnahmeentgelt
-9-a)Die Durchführung von DBM‘en und Turnieren ist ein zusätzliches Sportangebot an die Mitgliedsverbände. Vorrangige Aufgabe des DBSV bleibt die Förderung des Breiten-, Freizeit-und Gesundheitssportes. Da der Wettkampf jedoch für viele einen besonderen Anreiz zur sportlichen Aktivität bildet, hat der DBSV seinen Mitgliedern die Möglichkeit geschaffen, den Titel eines Deutschen Betriebssport-Meisters bzw. eines Turniersiegers zu erringen. Der DBSV will damit gleichzeitig Chancen zur Gewinnung neuer Mitglieder wahrnehmen und mit dem neuen Sportangebot insgesamt das Image des organisierten Betriebssportes verbessern.Die Einführung von DBM darf jedoch den DBSV im Hinblick auf seine vorrangigen Aufgaben kostenmäßig nicht zusätzlich belasten. Das Präsidium des DBSV hat deshalb in seiner Sitzung am 10.08.2002 beschlossen, daß bei individuellen Sportarten jeder an der DBM teilnehmende Betriebssportlerein DBSV-Teilnahmeentgelt zu zahlen hat. Das DBSV-Teilnahmeentgelt pro medaillen-ausgezeichnetem Wettbewerb (siehe auch Ziffer 5 e) wird vom DBSV-Präsidium festgelegt. In Sportarten, in denen ein Teilnehmer in mehreren Wettbewerben startet (z.B. Tischtennis bei getrennter Wertung im Einzel, Doppel, Mixed und Mannschaft), ist das DBSV-Teilnahementgelt pro Start zu entrichten. Bei Mehrfachstart kann also für einen Teilnehmerauch ein mehrfaches des DBSV-Teilnahmeentgelts anfallen.Bei Mannschaftswettbewerben wird pro Mannschaftsmitglied der gleiche Betrag erhoben, wobei vom DBSV-Präsidiumeine Pauschalgebühr auf der Grundlage der für die Sportart üblichen Mannschaftsstärke (Stammspieler zuzüglich Auswechselspieler) ermittelt und berechnet werden kann. Die Anzahl der Sieger-und Platzierten-Medaillen ist mit der zugrunde gelegten Mannschaftsstärke identisch (es erhalten auch die Auswechsel-und Reservespieler bei entsprechender Platzierung der Mannschaft eine Medaille).Das DBSV-Teilnahmeentgelt wird zur Bestreitung der Kosten des DBSV im Zusammenhang mit den DBM’en und Turnieren benötigt (z. B. Medaillen für Sieger und Platzierte; Fertigung, Veröffentlichung und Versand von Ausschreibungsunterlagen; PR-Arbeit; Vertretung des DBSV bei den Veranstaltungen u. dergl.). Eine Finanzierung dieser Ausgabenaus den Mitgliedsbeiträgen ist nicht möglich, da diese ausschließlich der Förderung des Breiten-, Freizeit-und Gesundheitssportes vorbehalten bleiben.Etwaige Überschüsse aus den DBSV-Teilnahmeentgeltenwerden zur Finanzierung der gemeinnützigen Kernaufgaben des DBSV verwandt.b)Um sicherzustellen, dass die in Ziffer 8a aufgeführten Finanzierungsgrundsätze eingehalten werden, hat der Ausrichtervor Bestellung der Medaillen (Ziffer 5 e) die voraussichtliche Zahl der Teilnehmer bzw. Mannschaften pro Wett-kampfstart dem DBSV bekannt zu geben.Unmittelbar nach Meldeschluss für die jeweilige DBM bzw. das jeweilige Turnier ist dem DBSV die genaue Zahl der angemeldeten Mannschaften bzw. Einzelteilnehmer pro Wettbewerb zu melden. Diese Meldung ist Grundlage dervom DBSV dem Ausrichter zu erteilenden Rechnung über die vom Ausrichter bei den Teilnehmern für den DBSV erhobenen DBSV-Teilnahmeentgelte.Der Ausrichter der DBM bzw. des Turniers ist verpflichtet, unabhängig von der Gesamtfinanzierung der Veranstaltungdie von den Teilnehmern zu entrichtenden DBSV-Teilnahmeentgeltespätestens 14 Tage nach Zugang der Rechnung dem DBSV zu überweisen.9.Sonstigesa)Die vorstehende Rahmenordnung kann durch Beschluss des DBSV-Präsidiums verändert werden, wenn dies im Interesse betriebssportlicher Zielsetzungen notwendig erscheint. b)Das Antragsverfahren mit seinen Mindestanforderungen ist im Interesse einer Vereinheitlichung formgebunden abzuwickeln. Die dafür nötigen Formulare werden dem Antragsteller (insbesondere auf derInternet-Seite www.Betriebssport.net) zur Verfügung gestellt.c)Die endgültigen Ausschreibungsunterlagen sollen den potentiellen teilnehmenden Mannschaften oder den Teilnehmern (innen) möglichstsechs Monate vor dem Austragungstermin vorliegen.10. Inkrafttreten

Bürgerreporter:in:

Joachim Brehme aus Quedlinburg

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