Zu den Skelettfunden in Quedlinburg
Plötzlich tauchen die Knochen auf
Dass die sterblichen Überreste der Gehenkten oft nur eilig verscharrt wurden, darauf lassen vielerorts Skelettfunde schließen. Aktuelle Funde am Galgenberg von Quedlinburg illustrieren die gesellschaftliche Funktion der Todesstrafe im Europa der frühen Neuzeit. Sachkunde und Dichtung vermischen sich allerdings bei der Frage der Hintergründe zu den Knochenfunden.
Archäologen haben, wie ZEIT online berichtet, auf einer ehemaligen Richtstätte bei Quedlinburg zum Teil gefesselte Skelette und drei große Knochengruben entdeckt. Bei der Gelegenheit wurden unter dem ehemaligen Galgen auch Keramikreste, so genannte „Malhornware“, gefunden. Nach Informationen der „Volksstimme“ soll es sich bei dem Skelettfund um zwei Gehängte gehandelt haben.
Nachrichten über Hinrichtungen in Quedlinburg reichen bis ins Mittelalter zurück. 942 sollen Männer wegen eines geplanten Attentats auf Kaiser Otto den Großen (912–973) hingerichtet worden sein. 1839 fanden sich laut der Publikation „Thüringen und der Harz mit ihren Merkwürdigkeiten, Volkssagen und Legenden“ auf dem am Markt stehenden Rathaus „verschiedene Alterthümer und Sehenswürdigkeiten“ aufbewahrt, und zwar darunter: „Ein Menschenhaupt und zwei rechte Hände, denen der Daumen fehlt; alles gedörret. An und für sich ohne Interesse, gibt die sich daran knüpfende Erzählung diesen Gegenständen eine geschichtliche Bedeutung. Man ist nämlich der Meinung, daß es Überreste von den Leichnamen der gegen das Leben Kaiser Otto I. verschworen gewesenen Großen sind, welche, entdeckt, im Jahre 942 in Quedlinburg hingerichtet wurden. Der Kaiser wollte im genannten Jahre zu Quedlinburg das Osterfest feiern. Vorher war ihm verrathen worden, daß mehrere Große, an deren Spitze ein Graf Erich stand, beschlossen hätten, ihn bei dieser Gelegenheit zu ermorden, und seinen Bruder Heinrich auf den Thron zu sehen. Er umgab sich daher bei der Feier mit seinen treuesten Anhängern, und ließ nach Beendigung der Festlichkeiten die Verschwörer festnehmen, wobei einer derselben, ein Graf Eserich, sich vertheidigend, sein Leben verlor. Fünf der Verschwörer, nämlich die Grafen Reinward, Buco, Varinus, Hermann und noch ein zweiter Eserich, wurden hingerichtet, ein siebenter aber, der greise Graf Lothar oder Luchard, Großvater des Bischofs Ditmar von Merseburg, ward begnadigt.“
Der Graf Albrecht II. von Regenstein (1293–1349) wurde beim Überfall auf die Stadt Quedlinburg am 7. Juli 1336 gefangengenommen und der Legende nach „bei Brot und Wasser“ monatelang in einen „bretternen Käfig“ („Raubgrafenkasten“) gesteckt, der noch im 19. Jahrhundert im Rathaus ausgestellt wurde. Zum Tod verurteilt und am 20. März 1338 zum Richtplatz „zu Quedlinburg vor der Stadt“ geführt, soll er buchstäblich in letzter Sekunde begnadigt worden sein.
1569 beunruhigte die Gegend eine herumziehende Bettlerbande, worunter sich auch Mordbrenner befanden, von denen einige in Eisleben und Quedlinburg hingerichtet wurden. Der Major a.D. Karl von Zittwitz schreibt dazu in seiner Chronik der Stadt Aschersleben (1835): „In Könnern war von ihnen am Sonntage Quasimodogeniti Feuer angelegt worden, und es brannte bis auf die Kirche und das Rathhaus gänzlich ab. Aus Furcht vor diesem schlechten Gesindel konnten auch hier mehrere Jahrmärkte nicht gehalten werden.“
Zwischen 1569 und 1598 wurden überdies mehr als 30 Hexenprozesse, vielleicht sogar 60, im reichsunmittelbaren Frauenstift Quedlinburg geführt. 1570 verlor Magdalena Hermes, 1575 Margarethe Oden aus Ditfurt ihr Leben. 1580 wurde laut den Angaben in Leo Schidrowitz „Sittengeschichte des Lasters“ (1927) ein gewisser Peter Schwenken in Quedlinburg hingerichtet. Er hatte nach seinem Geständnis mit einer Teufelin verkehrt, die sich „Eichenlaubin“ genannt habe. Die „Berlinische Monatsschrift“ geht im Mai 1784 ins Detail („Auszüge aus einigen Hexenakten bei der Königl. Preuß, Erbvoigtei zu Quedlinburg“): „Ohne Benennung des Monats und Tages ist 1580, nach eingezogenem Gutachten von Leipzig und Magdeburg, Peter Schwenken, sonst Kükebusch genannt, auf die Tortur gespannt, und hat, außer verschiedenen Diebstählen und Zaubereien durch Zubringung und Abbringung der guten Dinger, auch gestanden: daß Ilse, Ciriaks Knochen Frau zu Redersdorf, ihm einen Teufel zur Buhlerin zugewiesen, welche Eichenlaubin geheißen. Sie habe ihm für jeden Beischlaf 1 Gulden, 6 Gr. und auch wohl weniger gegeben. Sie sei bald in einem blauen, bald in einem rothen, bald in einem grauen Rok gekommen, und gestaltet gewesen, wie eine junge Dirne. Des Donnerstags sei sie zu ihm gekommen. Sie hätte einen Menschenfuß und einen spitzigen Fuß gehabt. Dieser ist ebenfalls zum Tode durchs Feuer verdammt.“
Im Jahr 1589 sollen angeblich an einem einzigen Tag „133 Hexen im Rauch gen Himmel geschickt“ sein, darunter Kinder unter sechs Jahren. Diese schwindelerregende Zahl, 1843 vom Literaturkritiker Wolfgang Menzel (1798–1873) in seiner „Geschichte der Deutschen“ verbreitet, hat sich längst als falsch erwiesen. In Quedlinburg selbst sind während der gesamten Hexenverfolgung „nur“ 40 Opfer nachweisbar. Die Unglücklichen von 1589 wurden verbrannt, „weil sie auf den Blocksberg zum Hexentanze das Getränk geliefert und deshalb den Wein aus vierzehn großen Kellern der Nachbarschaft ausgeleert hatten“. Das nach den Hinrichtungen abgehaltene Saufgelage soll mehrere Tage gedauert haben, berichtet 1926 der berühmte Münzfälscher Kornel Salaban im „Europabuch für Rechtsanwälte und Notare“.
Hexenprozess wider den gesunden Menschenverstand
Die Vorhaltungen gegen Magdalena Hermes widersprechen wie in allen diesen Verfahren dem gesunden Menschenverstand. Sie berichtete im Zuge der Verhöre von einer Buhlschaft, wobei die Geschichte in mehreren Varianten immer wieder auch von anderen vorgetragen wurde samt „Hexentanz“ auf dem Brocken. Von dem Fall wird 1787 in dem mehrbändigen Werk „Uhuhu!! oder Hexen-, Gespenster-, Schazgräber und Erscheinungs-Geschichten“ vom Buchhändler Georg Adam Keyser (1746–1814) unter der Überschrift „Eine Hexengeschichte aus Quedlinburg“ erzählt. Keyser bezog sich auf „die Nachrichten von merkwürdigen Verbrechern in Deutschland“ [I. Band, Bornholm 1786]: „Magdalena verehlichte Hermes: ward den 10. März 1570 [Zahlendreher hier entfernt] zu Quedlinburg gefänglich eingezogen. Sie bekannte am folgenden Tage in der Güte: vor 40 Jahren habe sie in Elbingrode von Annen Drewes, den Teufel Strußenfedder in einem neuen Beutel zum Neujahrgeschenk bekommen. Zuerst sey eine Hummel im Beutel gewesen; aber hernach sey ein Jüngling daraus geworden. Dieser Jüngling habe einen schwarzen Rock, schwarzen Spitzhut, gelbe Hosen und rothe Federn auf dem Hut gehabt. Sein Bart sey roth, und seine Hände wie Klauen gewesen. Sein einer Fuß sey ein Pferdefuß, der andere ein Kuhfuß gewesen. Des Donnerstags Abends sey er zu ihr gekommen, und habe ihr jedesmahl 6 oder 8 Pfennige gegeben. Nach Jahren habe sie diesen Strußfedder der Pflugischen Ehefrau in Elbingerode überlassen. Die Zimmermanns Frau Anna habe ihr geheißen, einen hanfnen Strick an die Thorsäule zu hängen, daran zu melken und dabey zu sagen: Du Teufel Strußfedder! bringe mir Milch! Dieses Kunststück habe ihr in einem halben Jahre, als so lange sie sich dessen bedienet, alle Morgen einen ganzen, und alle Abend einen halben Eymer voll Milch verschafft.“
Die Quedlinburger Hexenprozessakten, soweit sie erhalten geblieben sind, lassen den Schluss zu, dass Hexenprozesse schon in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts seltener und die Urteile weniger blutig waren. Über eine traurige Begebenheit berichtet Wilhelm Wolf 1869 im Band „Mittheilungen aus dem Gebiete historisch-antiquarischer Forschungen“. Im Jahr 1663 lebte eine arme 77-jährige Witwe namens Heidewig Amelang (Hedwig Amelung), die gebürtig aus Raven stammte, auf dem Marschlinger Hof in Quedlinburg. Der Hinweis, Raven liege „beim Schloss Ravenstein im Lüneburgischen“, ist irreführend. Schloss Ravenstein liegt im Neckar-Odenwald-Kreis. „Ihr Mann, dem sie fünf Kinder geboren, die alle in früher Jugend starben, war Schmied gewesen, aber in seiner Nahrung zurückgekommen.“ Sie wurde angeklagt, als Hexe den „Kobbel“ (Kobold) in den Pferdestall des Grashoffschen Gehöfts neben dem Hofkeller gezaubert zu haben. Der damalige Quedlinburger Scharfrichter, Meister Andreas Schlotte, setzte die Angeklagte den Qualen der Tortur aus. „Heidewig Amelang täglich inquiriert; 128 articulierte Fragen werden ihr vorgelegt, man deutet ihr die Anwendung der Folterleiter an; sie soll den Kobold fortschaffen.“ Da Amelang sich aus Furcht vor der Folter im Kerker selbst erdrosselte, wurde sie als Hexe unter dem Galgen verscharrt.
Galgen als „friedlicher Ort“
Der dreibeinige Galgen der Stadt Quedlinburg erschien als ein friedlicher Ort. Er ist bereits in den beiden aus dem 17. Jahrhundert stammenden Quedlinburger Stadtplänen eingezeichnet und befand sich ursprünglich nördlich vom Gröpern auf dem heute so genannten Kanonenberg, der damals im Volksmund „Galg- oder Galberg“ hieß. Auf diesem Berg wurde 1588 das Hochgericht neu erbaut. Weiteres weiß die „Quedlinburgische Geschichte zur Tausendjahrfeier der Stadt Quedlinburg“ (1922) zu berichten: „Im Jahre 1662 wurde der Galgen weiter östlich herausgerückt auf den Berg, der heute den Namen Galberg führt, wo die Richtstätte noch mit drei Linden bezeichnet ist.“ Der Galgen stand noch bis 1809 auf dem südlichen Ausläufer des Galgenberges. Die Pfosten wurden dann entfernt und in die drei Pfostenlöcher Linden gepflanzt. Diese stehen heute noch und markieren deutlich den Standort des Galgens.
Der Scharfrichter war für den Vollzug der Todesstrafen zuständig. Zu seinem Aufgabenbereich gehörte auch noch eine Vielzahl weiterer Tätigkeiten, wie die Bestattung der Selbstmörder sowie die Abdeckerei (Kadaververwertung).
Der Nachrichter Andreas Schlotte galt in Quedlinburg als ehrenwerter Mann. Er heiratete just in dem Jahr 1663 in Langensalza Anna Maria Untermann. Als sie später starb, heiratete er 1685 Regina Frölich, Mutter des Scharfrichters zu Salzwedel Johann Christoph Pfeffer – eine Randnotiz zu den vielfach erkennbaren verwandtschaftlichen Beziehungen unter den deutschen Scharfrichtersippen. Am 28. September 1664 wurde – laut der Publikation von 1922 – Lucie Magarete Ebers, Hermann Steinackers Frau, „gefänglich eingezogen“, weil ihr Meister Andreas Schlotte Schuld gegeben hatte, sie hätte ihm ein Kind bezaubert.
Das Abdecker- und Halbmeisterhaus („Meisterei“) befand sich „auf dem kleinen Neuen Wege am Düstern Tor“ und wurde 1790 zum Arbeitshaus und 1828 zum Armen- und Waisenhaus eingerichtet.
Über die Ertränkung einer Kindsmörderin 1718 in Quedlinburg berichtet Ernst Keil in den „Heimatklängen“ des „Quedlinburger Tageblattes“ (1932, Nr. 7). Wie das Lebendigbegraben war das Ertränken eine typische Frauenstrafe, die dem Rädern bei Männern entsprach. Sie galt als milde und ehrbar. Ein Mädchen, welches aus Verzweiflung sein Kind lebendig begraben hatte, wurde an Händen und Füßen gefesselt und solange unter Wasser gehalten, bis der Tod eintrat. Noch 1734 wurde in Sachsen eine Kindsmörderin ertränkt – zusammen mit Hund, Katze und Schlange in einem Sack.
Der Oberprediger Johann Heinrich Fritsch (1772–1829) wusste in seiner „Geschichte des vormaligen Reichsstifts und der Stadt Quedlinburg“ 1828 in einigen sonst nicht beachteten Kriminalsachen Details zu liefern. Enthauptungen fanden demnach vorzugsweise auf dem Markt statt:
„Unter den, während ihrer Regierung, in dem Stiftsgebiete begangnen und zum Theil bestraften Verbrechen zeichnen die alten Nachrichten besonders folgende aus. 1725, am 15ten Jun. erstach Snelle jun. den Sohn des Bürgermeisters Heidfeld und entfloh. 1726 am 24sten Nov. schlug im Streit der Stampfwächter Joachim Hallensleben einen andern Wächter mit seinem Stabe so hart auf den Kopf, daß er einige Stunden darauf starb; und jener wurde am 6. Jun. 1727 hieselbst auf dem Markte enthauptet. In diesem letztern Jahre am 10. Dec. erschlug auch der 21jährige Raschmachergesell Thiele seinen Meister, weshalb er am 21. Mai 1728 gerädert ward. Im J. 1742 am 22sten Mai ward Agnes Fricke aus Ditfurth, wegen lebensgefährlicher Behandlung ihres neugebornen, todt gefundnen Kindes auf dem Markte enthauptet. Dieselbe Strafe litt zu Halberstadt im J. 1748 ein Soldat, der die 1½jährige Tochter seines Wirths hieselbst in der Wiege mit einem Stück Holz erschlagen hatte; und im J. 1749 wurde der Soldatengalgen im hohen Thore neu gebaut, an welchem am 19ten December ein Soldat wegen wiederholter Desertion aufgehängt wurde.“
Außerdem erwähnte noch eine alte ungedruckte Chronik den am 10. November 1722 hingerichteten Christoph Hartmann, der seinen Hausgenossen mit einer Kachel erschlagen haben soll. Darüber hinaus wurde am 26. August 1712 eine Kindermörderin hingerichtet und am 1. September eine Frau wegen Diebstahls gehenkt. Am 26. September 1713 wurde der Rademacher Andreas Ditmar auf dem Markt hingerichtet, weil er seine Frau im Streit erstochen hatte. Und am 3. November 1719 wurde ein berüchtigter Dieb namens Johann Andreas Lindemann, „nach welchem noch jetzt ein Gefängniß auf dem Rathhause Lindemanns Loch heist“, gehenkt.
Enthauptungen wurden durch den eingesetzten Scharfrichter mit dem Richtschwert vollzogen.
Zahlendreher verfälscht Tatsachen
Die letzte „Hexe“ des Harzes soll 1750 zu Quedlinburg erwürgt und anschließend verbrannt worden sein. Die Mitteilung stimmt nicht, indem hier ein Zahlendreher vorliegt. Magdalena Hermes wurde am 10. März 1570 zu Quedlinburg als Hexe ins Gefängnis geworfen.
Am Rathaus war an der Marktseite noch bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts ein Halseisen angebracht, das im 17. Jahrhundert auch „Kak“ oder „Pranger“ hieß.
Die Todesstrafe wurde in Quedlinburg, wie Zeitungen berichten, bis 1809 öffentlich vollzogen, um die Menschen von schweren Straftaten abzuschrecken. Damals erlebten die Menschen in der Heimat die so genannte „Franzosenzeit“. Sie setzte im Jahr 1807 ein. Der neu gebildete Landkanton Quedlinburg bestand von 1807 bis 1813 im Distrikt Blankenburg im Departement der Saale im Königreich Westphalen. Örtlicher Prediger war seit 1795 der Doktor der Theologie, Superintendent und Oberprediger an der St.-Benedicti-Kirche zu Quedlinburg Johann Heinrich Fritsch. Fritsch erwähnt keinen konkreten Fall vom Jahr 1809; auch waren öffentliche Hinrichtungen in Deutschland noch bis 1864 gängige Praxis.
Und dann war da noch die verarmte Abdecker-Witwe Anna Eva Jacobs, die „Schinder-Anna“ genannt wurde und in großem Ansehen bei den Pietisten stand. Sie wurde in Köthen im Fürstentum Anhalt als Tochter des Böttchers Albrecht Nothmeyer geboren. Ihr Vater starb kurz nach ihrer Geburt, Anna Eva wuchs in Armut auf, ging nicht zur Schule. Mit 14 Jahren heiratete sie Hans Caspar Rosen, der 1683 starb. Nach einem dreijährigen Witwenstand heiratete sie 1686 den Einwohner zu Quedlinburg Melchior Jacobs, „welcher der Abdeckerey zugethan/ und Anno 1689. am 9. Januar. in großer Kälte auf dem Felde umgekommen“ ist. Mit ihrem Kind konnte sie ihren Lebensunterhalt nur von Almosen bestreiten und lebte in ständigem Streit mit den Nachbarn. Sie erlangte 1692 als „Blutschwitzerin“ eine gewisse Bekanntheit. Sie hatte Ekstasen, schwitzte Blut und sah die Trinität, wie sie auf mittelalterlichen Bildern dargestellt ist. „Bey ihren Entzückungen und Bewegungen ermahnete sie die Leute zur Buße/ weil das Ende der Welt nahe wäre.“ Über Jacob Schmid, ihren behandelnden Arzt, kam sie damals schnell in engen Kontakt zum Pietistenkreis um den Hofprediger Johann Heinrich Sprögel (1644–1722). Anna Eva Jacobs war von Ende 1692 bis Juni 1693 in Haft und verließ Quedlinburg danach.