Ein Vollzeitarbeitsplatz muß "seinen Mann" ernähren
Jede Regelung, ob gesetzlicher oder tarifvertraglicher Natur, muß sich daran orientieren, dass sich Arbeit lohnen muß. Ein Vollzeitarbeitsplatz muß "seinen Mann" ernähren. "Das gehört genauso zur christlichen Unternehmerverantwortung wie die Forderung, dass kein Unternehmer einen Wettbewerbsvorteil daraus ziehen darf, dass er seine Mitarbeiter schlechter bezahlt als andere", so die oberbayerische Bezirksvorsitzende und CSU-Europaabgeorndete Dr. Gabriele Stauner. Im Zeitalter der Globalisierung muß dieser Grundsatz auch durch soziale Standards weltweit für die arbeitende Bevölkerung eingefordert werden.
Das Aushandeln von Löhnen und Gehältern ist die vornehmste Aufgabe der Tarifvertragsparteien. Diese Tradition hat sich in Deutschland über Jahrzehnte erfolgreich bewährt. Sie muß aber dann eine Ausnahme erfahren, wenn die Tarifvertragsparteien an dieser Aufgabe scheitern oder sie nicht wahrnehmen wollen. Löhne, die dem Grundsatz, dass ein Vollarbeitsplatz "seinen Mann" und seine Familie ernähren muss, nicht entssprechen, sind Ausbeutung und mit unserem christlichen Menschenverständnis nicht vereinbar.
Bitte die "Frau" nicht vergessen und der gleiche Mindestlohn für sie (die Frau) als Familienernährerrinn -> ich habe da Praxis
Gruß Manfred