Herbst... mein "Alter" macht's nicht mehr!
JEDER KEHRT VOR SEINER EIGENEN TÜR...
HERBSTLAUB ziert wieder Wege und Straßen. Aber
da gibt es auch die andere Seite: Die Blätter-Farbenpracht an Bäumen und Sträucher... oder „frisch gefallen“ auf den Gehwegen, ist wunderschön – jedoch muss auch alles ordnungsgemäß beseitigt und entsorgt werden. Jeder kehrt vor seiner eigenen Tür – das gilt im übertragenen Sinne immer ;-)).
Und im Herbst... da übernehmen wir diese „Weisheit“ auch wortwörtlich.
HIER EIN PAAR GRUNDREGELN FÜR HERBST UND WINTER:
Das Laub einfach vom Winde verwehen zu lassen... ist nicht erlaubt. „REINIGUNGSPFLICHT BESTEHT innerhalb geschlossener Ortschaften auf der gesamten Frontlänge des angrenzenden Grundstückes. Wird die Fahrbahn von der städtischen Straßenreinigung gesäubert, sind die Anlieger nur für den Gehweg zuständig, ansonsten müssen sie auch die Fahrbahn bis zur Straßenmitte vom Laub befreien. Auf gar keinen Fall darf das Laub einfach in die Straßenrinnen gekehrt werden. Wenn die Kanalisation verstopft, kann das Wasser bei starkem Regen nicht schnell genug ablaufen und fließt in die Keller...
WIE OFT MUSS GEKEHRT WERDEN ?
Es gibt keine genauen Regelungen. Türmt sich das Laub zu Bergen, müssen Mieter oder Hausbesitzer häufiger Einsatz zeigen. Von nassem Laub geht eine große Rutschgefahr für Fußgänger aus, daher müssen Hauseigentümer ihr Grundstück und angrenzende Gehwege von gefallenen Blättern befreien. Vermieter können diese Aufgabe auch auf ihre Mieter übertragen.”
GOLDENER OKTOBER – STREIT AM GARTENZAUN.
Der Herbst ist sicher die Jahreszeit, in der am häufigsten Ärger unter Nachbarn aufkommt. Ein Grund: Laub. Laute Laubsauger. Bürgersteige mit rutschigem Herbstlaub. Gärten, die sich mit Laub des Baumes vom Nachbargrundstück füllen. Was tun?
ZUR FRAGE DES „FREMDLAUBS”....
„Jeder muss wegräumen, was auf seinem Grundstück liegt.”
LAUBSAUGER, dürfen werktags (Montag bis Samstag) wegen der Lärmentwicklung nur zwischen 9 und 13 Uhr sowie zwischen 15 und 17 Uhr genutzt werden. Andere Gartengeräte, die nicht ganz so viel Lärm machen, dürfen an Werktagen zwischen 7 und 20 Uhr genutzt werden. An Sonn- und Feiertagen ist Ruhe......
Wenn sich das Herbstlaub verabschiedet hat, kommt es zur nächsten Pflichtübung:
S c h n e e r ä u m e n !!!!!
In der Zeit von 7 bis 20 Uhr muss sofort nach Beendigung des Schneefalles geräumt werden. Nach 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7, sonn- und feiertags bis 9 Uhr zu beseitigen.
Somit wünsche ich allen weiterhin schneefreie happy weeks
...im GOLDENEN OKTOBER und NOVEMBER ! ;-)
Bürgerreporter:in:Gisela Schild aus Peine |
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