Hartz - IV - Urteil

Hartz-IV-Urteil

- Im Rahmen -

Lieber Herr Jörg Kallmeyer,

Oma hat ihren drei Enkelkinder zum Geburtstag ein Geldgeschenk überwiesen, weil deren Eltern Hartz IV beziehen.

Die Empfänger dürfen das Geld behalten, weil die Wahlgeschenke bei den anstehenden nds. Kommunalwahlen kleiner ausfallen. So steht es bei den Kassler Bundessozialrichtern in den Akten. Die Entscheidung bewege sich im Rahmen.

Gruß

Lothar Assmann

Bürgerreporter:in:

Lothar Assmann aus Peine

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