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Schätze aus dem Peiner Kreismuseum

  • Sogen. Georg-Rex-Bouteille der Hütte am Süntel
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Die Georg-Rex-Bouteille vom Peiner Schloßberg

Einen in jeden Hinsicht schillernden Erdfund zeigt das Peiner Kreismuseum in einer Vitrine im Dachgeschoss des Fachwerkbaus. Es handelt sich um eine uralte hannoversche Gebrauchsflasche für Wein, die der Peiner Archäologe Thomas Budde 2001 beim Ausbau der Burgstraße im Umfeld des ehemaligen Peiner Schlosses sichern konnte. Die Oberfläche der kleinen Flasche schillert durch die über 200 Jahre lange Lagerung im Erdreich in allen Regenbogenfarben. Glaskenner sprechen von einem stark irisierten Stück. Ihre Geschichte aber ist kulturgeschichtlich gleichfalls schillernd, denn das Siegel dieser sogenannten „Georg-Rex-Bouteille“ zeigt nicht nur das Monogramm des Königs und Kurfürsten Georg III. , auch die Umschrift erzählt von ihrer Produktionsstätte, der Glasfabrik am kleinen Süntel. Hintergrund solcher ehemaligen „Landesflaschen“ war tatsächlich die gängige Praxis des Schankbetrugs zwielichtiger Wirte, die Ihren Gästen gern eine „Mogelpackung“ kredenzten, natürlich zum eigenen Vorteil!

Schankbetrug!

Ein im Jahre 1721 verfasstes sogenanntes „Betrugs-Lexicon“ des Coburger Juristen Georg Paul Hönn (1662-1747) verschafft uns einen Einblick in die gängigen Betrugspraktiken der Bierwirte ihrer Zeit: „Bier-Wirthe betrügen … Wenn Sie ein kleiner Gemäß haben, als landbräuchlich ist. Wenn sie bey Anfang ihres Bierschenckens sich grösser Gemäß anschaffen, als Landes-Gebrauch mit sich bringet, um dadurch mehr Gäste an sich zu ziehen, und ihren Nächsten die Nahrung abzuschneiden, hernach aber, da diese ein wenig gewohnt, das grosse Gemäß wieder beyseite thun. Wenn sie zwar rechtes Gemäß führen, aber beym Einlassen mit dem Bier einen grossen Gäscht machen, und so gleich unter dem Schein eines vollen Masses in des Käuffers Gefäß eingiessen, dass dieser, wenn der Gäscht vergehet, dennnoch zu kurz komme...“
In betrügerischer Absicht zu klein gefertigte Kannen, Krüge und Flaschen aus verschiedenen Materialien, die zum Ausschank in Wirtshäusern (Schenken, Kellern, Krügen) verwandt wurden, sorgten stets für Querelen und Beschwerden, die dazu führten, dass sich die Obrigkeit häufig genötigt sah, sich mit der Eichungsproblematik zu befassen. Da erst im frühen 19. Jahrhundert weitreichendere Vereinheitlichungen der Maß- und Gewichtsordnungen initiiert wurden, wachte bis dahin mehr oder weniger der jeweilige Regent über das landesüblichen Maß-System. Das alte hannoversche Hohlmaß 1 Quartier für eine gewöhnliche Weinflasche entspricht etwa 0,7 Liter – ein noch immer gängiges Volumina für Weine!

Nach 1648 wurde vermehrt gesiegelt

In Deutschland entstanden nach dem Zerfall des Reiches am Ende des Dreißigjährigen Krieges zahlreiche absolutistisch geführte, häufig unzusammenhängende Kleinstaaten mit lokalen Zollprivilegien. Die von ihren Landesfürsten gepflegte barocke Lebensart und Prachtentfaltung verschlang Unsummen. Bestimmte landesfremde Waren wurden besteuert oder ihre Einfuhr gänzlich untersagt. Hoheitliche Kennzeichnungen, die für Herkunft, Qualität (oder auch ordnungsgemäße Fertigung in den Landesmaßen) dieser verschiedenartigen Waren standen, wurden von der Obrigkeit vorgeschrieben. Für Bouteillen zum Beispiel, die man als Schankflaschen in den Wirtshäusern verwendete, wurden besonders im 18. Jahrhundert auch hinsichtlich korrekter Hohlmaße, Kennzeichnungen mit den entsprechenden hoheitlichen Symbolen durch Edikte vorgeschrieben. Ab etwa 1750 setzte man ferner bereits Halbformen aus Metall in der Grünglasflaschenproduktion ein – eine früher Versuch der Normung! Die Peiner Flasche der Glashütte am kleinen Süntel lässt sich darauf zurückführen. Sie wurde zwischen 1778-88 gefertigt und ist somit weit über 200 Jahre alt!

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  • Hannoversche Flaschensiegel gefunden um Peine
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