Gesundheitskontrolle an Paß- und Grenzstellen vor Peine.
In Vöhrum an der Landwehr steht ein zum Wohnhaus umgebautes Paßschreiberhaus, und auf der gegenüberliegenden Seite stehen, an der Straße, zwei Grenzsteine. Von denen im Jahr 1771 gesetzten Steine Nr.1 - 30 waren 1980 nur noch 17 vorhanden, welche inzwischen unter Denkmalschutz stehen.
Georg II. Kurfürst von Hannover und König von England erlies, im Hinblick auf die in Ungarn und der polnischen Grenze grassierende Pest, schon 1738 eine Anordnung in der es u.a. hieß: "diejenigen die Unsere Teutsche Lande kommen, genau Obacht nehmen zu lassen, damit die schändliche Seuche durch infizierte Personen oder Waren nicht herein geschleppt werden möge."
Er bestimmte sogar die "Gränzt-Pässe über die Reisenden ihren Weg zu nehmen schuldig sein sollen", für unser Gebiet die Grenzübergänge Sundern und Landwehr.
An den Grenzen bestellte Bediente bekamen eine genaue Anweisung, wie sie sich "wegen der ankommenden Personen und Güter zu verhalten haben. Sie sollen der aus anderen Länder kommt nicht ein- oder durchlassen, der nicht einen Paß oder Gesundheitsbrief bei sich hat. Der Ort wo der Passagier herkommt müsse gesund und unverdächtig sein."
Strengstens wurde Paßschreiber und Wächter mitgeteilt:"Sie sollen sich an den Pässen beständig aufhalten, keine Personen an ihren Stellen stellvertretend einsetzen, sich des Gesöffs entäußern, alle Bescheidenheit gebrauchen und keine Passagiere mit harten oder groben Worten anfahren."
An anderer Stelle ist vorgeschrieben:" diejenigen, die passiret werden, denen sollen die bestellten Paßschreiber ihre Pässe unterschreiben, und solche mit einem weißen Pferde bedrucken."
Heute ist es das Pferd in der Niedersachsen-Fahne.
Quellennachweis: von vorden Nach Vöhrum
Herausgeber: Ortsrat Vöhrum-Eixe-Landwehr
Bürgerreporter:in:ADOLF Stephan aus Peine |
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