Straßenreinigungkosten
NIcht allein Sache der Anlieger
Derzeit werden bei direkten Anliegern einer Straße Straßen-
reinigungskosten von der Stadt erhoben.
Die Hinteranlieger ( bei Stichstraßen ) sind davon nicht
betroffen.
Eine Anfrage bei der Stadt ergab: Diese würde ein
kompiziertes Umlageverfahren und mehr Bürokratie bedeuten
Im Gegensatz wird Grundsteuer von jedem Eigentümer gezahlt.
Wie würden Myheimat-Leser entscheiden ?
Bürgerreporter:in:Lothar Assmann aus Peine |
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