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Frankreich-Tips: Verzwicktes Parken

Andere Länder, andere Verkehrsregeln...
und Verstöße dagegen kosten bei unseren Nachbarn teilweise ein Vielfaches wie bei uns!

Da hilft kein Schimpfen - aber ein paar Kenntnisse helfen Ärger zu vermeiden, zudem Bußgelder ja auch demnächst in den Heimatländern eingetrieben werden.

Parksünden nicht?

Obacht! In Frankreich stellt die Polizei das "Knöllchen" aus - nicht die Gemeinde.
Das "normale" Verwarnungsgeld liegt zwar bei 35€ - aber nur wenn man innerhalb einer angegebenen Frist bezahlt - wenn nicht wird mehr als das Doppelte fällig und das liegt damit über der Bagatellgrenze für die Einziehung im Heimatland.

Bezahlt wird indem man eine entsprechende, zweiteilige Wertmarke (unter entsprechend schadenfrohen Blicken) in den gekennzeichneten Tabakläden erwirbt, aufklebt und den an die Polizeidienststelle adressierten Abschnitt als Postkarte frankiert in den Briefkasten wirft. Der andere Abschnitt dient als Beleg. (Woher ich das wohl weiß ? :-( )

Die Verkehrsschilder sind immer mehr angeglichen, doch dies hier wirft Fragen auf.

Was ist bei diesem Schild zu beachten . vor allem wenn es schon am Ortseingang steht?

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7 Kommentare

Das ist dann wohl französische Logik

S`hat halt alles seine - auch unpreußische - Ochdnung :-)
Informativer - wenn man´s mal gepackt hat - ist die französische Beschilderung mehr und aussagekräftiger als z. B. die Bundesdeutsche.
Eine Vereinheitlichung der Straßenverkehrsregeln wird wohl noch lange auf sich warten lassen, zunächst geht´s um solch wichtige Dinge wie den Krümmungsgrad der Salatgurken usw.

"Ist da 1-15 rechts und 16-31 links? "

Das ist wahrlich interessant - besonders wenn das Schild innerhalb der gesamten Ortschaft gilt... vor allem wie das in der querlaufenden Straßen ist...

Ein Polizist beantwortete mir diese Frage mit einem eindeutigen "Stellen Sie sich einfach da hin wo auch die anderen stehen!"
Der Sinn - nämlich immer eine Straßenseite frei zu halten - der wird halt auch so erfüllt...!

Detlev, ich sehe - du kennst Dich aus!

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