Koldingen - Straßen als Mistablage
Ein Ärgernis für viele Anwohner:
Pferdemist auf Straßen, Wegen und in Anlagen. Leider kommt die Mehrzahl der Reiter nicht ihrer Reinigungspflicht nach. Immer wieder finden sich die Hinterlassenschaft der Pferde im Straßenbild. Während Hundehalter ständigt im Focus stehen, halten sich die besagten Reiter offenbar für etwas Besseres!?
Dabei ist es - wie sollte es in Deutschland aus anders sein - durch Verordnung klar geregelt.
In Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung
in der Stadt Pattensen in der Stadt Pattensen(SOG-VO)
vom 27.02.2014 heißt es unter
"§ 5
Tiere
(1) Wer ein Tier hält oder führt, hat zu verhindern, dass dieses Tier Personen oder Tiere gefährdend anspringt oder anfällt.
(2) Wer ein Tier hält oder führt, hat die durch dieses Tier verursachten Kotverunreinigungen unverzüglich zu beseitigen."
Weiter stellt der § 12 die Konsequenzen eindeutig klar (auszugsweise)
"§ 12
Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig im Sinne von § 59 Abs. 1 Nds. SOG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
...
4. entgegen § 5 Abs. 2 Kotverunreinigungen von Tieren nicht unverzüglich beseitigt;
(2) Die Ordnungswidrigkeiten nach Abs.1 und 2 können gemäß § 59 Abs. 2 Nds. SOG mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden."
Krönender Höhepunkt ist der Pferdehaufen direkt vor einer Verkaufsstelle für Kartoffeln. Unverschämtheit lässt grüßen. Es wird Zeit, dass alle Pferde mit Kopfnummer ausgestattet werden, damit die Ordnungsbehörden eine geringe Chance haben der "Unholde" habhaft zu werden.
Bürgerreporter:in:Henning Brüggemann aus Pattensen |
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