Rundfunkbeitrag für Auszubildende und Studierende

Rundfunkbeitrag für Auszubildende und Studierende
Befreiungsanträge konsequent stellen

Osterode (VBZ), 26.08.2013. Die Verbra Osterode teilt mit: Wer in ein Studentenwohnheim oder eine
Wohngemeinschaft zieht, muss einen Rundfunkbeitrag zahlen. Für volljährige
Schüler, Auszubildende oder Studierende mit eigener Wohnung besteht
grundsätzlich eine Anmeldepflicht beim ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice. Für jeden Haushalt, unabhängig der Personen- oder
Gerätezahl wird monatlich ein pauschaler Beitrag von 17,98 Euro fällig.

In Wohngemeinschaften muss nur einer zahlen: In einer Wohngemeinschaft (WG)
ist grundsätzlich der Hauptmieter der Wohnung anmelde- und
beitragspflichtig. Als nur eine Wohnung gelten auch mehrere Einzelzimmer mit
gemeinsamer Wohn- oder auch Etagenküche bzw. Etagenbad und einer
Etageneingangstür - ein typisches Wohnbeispiel eines Studentenwohnheims.
Hier gibt es keinen einzelnen Hauptmieter, sondern alle mieten
gleichberechtigt. Demzufolge muss sich ein Bewohner finden, der sich
anmeldet. „Damit nicht einer allein die Kosten zu tragen hat, sollte fair
untereinander geregelt werden, wie viel jeder zu zahlen hat“, rät Kathrin
Körber, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen.
Einzel- bzw. Doppelappartements in (Studenten)Wohnheimen gelten dagegen als
eigene Wohnung.

Befreiungsanträge stellen: Ist der Hauptmieter einer WG
befreiungsberechtigt, weil er BAföG oder eine Berufsausbildungsbeihilfe
(BAB) bezieht, sind die anderen Mitbewohner gesetzlich zur Zahlung
verpflichtet. Erhält ein WG-Mitglied keinerlei staatliche Unterstützung, so
muss dieser den Beitrag zahlen, denn ein Vollzahler pro Wohnung muss
angemeldet sein.
Alle Bewohner einer Wohnung haften gesamtschuldnerisch. Jeder aus dieser
Wohnung oder dem Wohnbereich im Studentenwohnheim könnte daher herangezogen
werden, rückständige Beiträge zu zahlen.
Die Verbraucherzentrale rät deshalb, Befreiungsanträge konsequent zu
stellen, um sich von der Zahlungspflicht befreien zu lassen.

Klare Regeln aufstellen, wenn angemeldete Mitbewohner ausziehen:
Üblicherweise wechseln die Mitbewohner in einer Wohngemeinschaft oder auch
im Studentenheim häufig. Hier sollten klare Regelungen untereinander
getroffen werden, damit nicht derjenige, der angemeldet ist, auf den
monatlichen Kosten für den Beitrag sitzen bleibt. Zieht der angemeldete
WG-Mitbewohner aus, müssen die anderen einen neuen Hauptmieter bestimmen,
der anmelde- und beitragspflichtig ist.

Ein angemeldeter WG-Mitbewohner, der auszieht, kann sich unter folgenden
Bestimmungen abmelden:
?Er geht beispielsweise für ein Semester ins Ausland, ist nicht mehr in der
Wohnung gemeldet und hat lediglich bei den Eltern einen Nebenwohnsitz. Der
Abmeldung muss er einen Nachweis des Einwohnermeldeamtes und der
Rundfunkbeitragsnummer der Eltern beilegen.
?Zieht er in eine andere WG, in der ein Rundfunkbeitrag bereits entrichtet
wird, teilt er die Beitragsnummer des dortigen WG-Mitgliedes mit und zeigt
den Auszug aus der anderen Wohnung an.

Kostenfreie Beratung gibt es unter (05 51) 293 41 48, Mo, Di, Fr von 10.00
bis 14.00 Uhr.

Bürgerreporter:in:

Winfried Kippenberg aus Bad Grund (Harz)

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