Energieberatung der Verbraucherzentrale begrüßt Anpassungen für Förderung
Neue Förderbedingungen der KfW
Energieberatung der Verbraucherzentrale begrüßt Anpassungen
Osterode (VBZ)/kip) 26.02.2013. Zum 01.03.2013 ändert die Kreditanstalt für
Wiederaufbau (KfW) ihre Förderbedingungen. Für eine Sanierungsmaßnahme kann
dann sowohl das Marktanreizprogramm (MAP) als auch ein zinsgünstiger Kredit
der KfW genutzt werden. Mit zusätzlichen Beihilfen will die KfW rückwirkend
zum 20. Dezember 2012 Bauherren fördern, die ihre Sanierungsmaßnahmen nicht
steuerlich geltend machen können.
Mit den neuen KfW-Programmen haben Hausbesitzer nun bessere Möglichkeiten,
den Ein- oder Umbau von Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien
fördern zu lassen. Das gilt unter anderem für solarthermische und
Biomasseanlagen sowie für Wärmepumpen. Bislang war so etwas ausgeschlossen:
zum Beispiel konnte eine Brennwertheizungsanlage über die KfW finanziert
werden, nicht aber die wesentlich teurere Pelletheizung, die auf dem
erneuerbaren Energieträger Holz basiert. In allen Fällen können
Sanierungswillige jetzt sowohl einen Zuschuss über das Marktanreizprogramm
(MAP) erhalten als auch das Vorhaben über einen günstigen Kredit der KfW
finanzieren. „Die zahlreichen Erläuterungen und Klarstellungen zu den
KfW-Programmen werden die Nutzung der Förderung vereinfachen“, sagt Florian
Lörincz, Energieexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen.
Ergänzend dazu fördert die KfW Bauherren, die ihre Sanierungsmaßnahmen nicht
steuerlich geltend machen können. Im Dezember 2012 ist ein Gesetzentwurf
gescheitert, mit dem energetische Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden
gefördert werden sollten. Dies soll nun durch zusätzliche Beihilfen der KfW
in den Programmen „Energieeffizient Sanieren“ aufgefangen werden. Die
Investitionszuschüsse erhöhen sich deshalb je nach Vorhaben um 2,5 bis 5
Prozent. Das gilt rückwirkend für alle Anträge, die ab dem
20. Dezember 2012 abgegeben wurden.
Weitere Informationen zu Förderprogrammen und Modernisierungen bieten die
Energieberater der Verbraucherzentrale Niedersachsen: mit einem persönlichen
Beratungsgespräch, telefonisch oder online. Mehr Informationen gibt es auch
auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 0800 – 809 802 400
(kostenfrei). Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.
Bürgerreporter:in:Winfried Kippenberg aus Bad Grund (Harz) |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.