Pressemitteilung der BI „Für Osterode“ vom 15.02.2012

Die Beschlussvorlage DS 143 für die Kreistagssitzung am 18.02.2013 sieht vor, eine Fusion der Landkreise Göttingen und Osterode einzuleiten. In dem in der Beschlussvorlage zugrunde liegenden, alten Gutachten vom 30.05.2010 betonte der Gutachter Prof. Dr. Hesse, dass selbst bei einer Großkreisbildung, um die es nach dem Ausscheiden Northeims nicht mehr geht, "nach den vorliegenden Prognosen und angesichts des Ausmaßes und der Schärfe der strukturellen Probleme kaum davon auszugehen (ist), dass die Kommunen und die regionalen Akteure den Abwärtstrend aus eigener Kraft aufzuhalten vermögen. Im Ergebnis wird man deshalb Konsolidierungs- und Entwicklungsbemühungen forcieren müssen, die neben einem erweiterten „regionalen Schulterschluss“ auch das Land im Rahmen einer ressortübergreifenden Begleitung fordern dürften." Kurz gesagt: keine einzige Fusionsvariante könne die Probleme vor Ort lösen.

Am 28.09.2011, also fast eineinhalb Jahre später, kommt Hesse in einem fortgeschrieben Gutachten "Kommunalstrukturen in Niedersachsen: eine teilregionale Untersuchung für den Raum Südniedersachsen (Göttingen, Northeim, Osterode am Harz)" zu einer anderen Einschätzung. Wörtlich heißt es dort auf S. 290: "In der Konsequenz spricht sich der Gutachter im Rahmen des regionalen Kooperationsraums Südniedersachsen deshalb für eine Fusion von Northeim und Osterode am Harz aus." Eine Fusion von Göttingen mit Osterode wird dort nicht mehr empfohlen.
Die BI „Für Osterode“ weist darauf hin, dass nach wie vor zahlreiche Risiken bei einer Fusion mit dem Landkreis Göttingen bestehen:

1. Der Landkreis Göttingen profitiert von der Abwanderung junger Erwachsener aus dem Landkreis Osterode in besonderem Maße. Offenkundig werden Maßnahmen zur Eindämmung bzw. zur Prozessumkehr nicht im Interesse Göttinger Politiker liegen. Erhebliche Zielkonflikte der bisherigen Gebietskörperschaften und ihrer Vertreter sind absehbar.

2. Nach wie vor gibt es kein endgültiges Konzept für die Berufsschulstruktur im Landkreis Göttingen. Keiner der sieben Entwürfe für die Neuordnung der fünf Göttinger Landkreisberufsschulen war konsensfähig. Bei einem Hinzutritt Osterodes ist nicht damit zu rechnen, dass sich die Situation entschärft. Die BI warnt vor einer Verschärfung des Konkurrenzkampfes um Bildungsgänge an den Landkreisberufsschulen.

3. Der weitere Ausbau der IZH und damit eine strategische Wirtschaftsförderung des Harzraumes liegen nicht im Interesse des Landkreises Göttingen. Mit einer halbherzigen Weiterführung der Einrichtung, die möglicherweise zu einer Abwicklung der IZH führen wird, ist dem Westharz nicht gedient.

4. Die Bündelung der Leitstellenaktivitäten in Göttingen ist nach den bisherigen Investitionen in eine virtuelle Leitstelle mit Goslar nicht sinnvoll. Die Feuerwehren im Landkreis Osterode befürchten zu Recht erhebliche Verschlechterungen im Landkreisgebiet, Auswirkungen auf die Bereitschaft zu ehrenamtlicher Tätigkeit sind absehbar. Auch kann die mangelnde Ortskenntnis von Disponenten in Großleitstellen nachgewiesenermaßen erhebliche Probleme bei Rettungseinsätzen nach sich ziehen.

Die BI „Für Osterode“ fordert, gleichwertige Fusionsverhandlungen mit dem Landkreis Goslar sofort wieder aufzunehmen und am Ende des Verhandlungsprozesses die Bevölkerung in einem Bürgerentscheid über die gewünschte Fusion entscheiden zu lassen. Die BI betont, dass die auf den Landkreis Osterode entfallende anteilige Entschuldungshilfe bei einer Fusion mit Goslar genauso hoch ist wie die bei einer Fusion mit Göttingen zu erwartende.

Bürgerreporter:in:

Bernd Jackisch aus Bad Lauterberg im Harz

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