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Landkreis Osterode: Richtige Abfallgebührenerhebung durch den Landkreis ohne Ende?

Richtige Abfallgebührenerhebung durch den Landkreis ohne Ende?

Kreis Osterode (kip) In diesen Tagen hat der Landkreis Osterode die Abfallgebührengebührenbescheide 2013 versandt. Innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheides kann dagegen Klage erhoben werden.
Die jüngst ergangenen Änderungsbescheide des Landkreises Osterode zu den Abfallgebühren für das Jahr 2009 bestätigen wie die zuvor erfolgreich durchgeführten Klagen, dass die erlassenenen und vom Landkreis nachgebesserten Bescheide sich als rechtswidrig erwiesen haben. Nachdem das Verwaltungsgericht Göttingen bereits die Ursprungsbescheide für die Abfallgebühren 2009 wegen Rechtswidrigkeit aufgehoben hat, musste der Landkreis Osterode seine Gebührenkalkulation überarbeiten.
Nachdem er dies getan hat, wurde gegenüber der Öffentlichkeit und damit gegenüber den Abfallgebührenzahlern die Erklärung abgegeben, dass die Abfallgebühren eigentlich hätten steigen müssen. Da dies jedoch wegen eines gesetzlichen Verschlechterungsverbots unzulässig ist, erhielten die seinerzeitigen Kläger "Änderungsbescheide" auf der Basis der bisherigen sich als rechtswidrig erwiesenen Abfallgebührenkalkulation.
Gegen diese Änderungsbescheide haben einige Gebührenzahler berechtigt erneut Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben und wie sich im Vorfeld der mündlichen Verhandlung jetzt zeigt, reduziert der Landkreis Osterode durch Erklärung gegenüber dem Verwaltungsgericht und den Klägern seine Abfallgebühren um rund 7 Prozent.
Damit hat sich erneut bewiesen, dass die Verwaltung des Landkreises Osterode nicht nur die Öffentlichkeit wahrheitswidrig informiert hat sondern die die Gesamtheit der Abfallgebührenzahler. Nach wie vor werden zu hohe Abfallgebühren erhoben. Der Gebührenzahler wird abkassiert.
Außerdem sind noch Klagen von einigen Abfallgebühren-Zahlern gegen die Bescheide für die Jahre 2010, 2011 und 2012 anhängig. Auch in diesem Verfahren gegen den Abfallgebühren-Bescheid für 2010 hat der Landkreis Osterode im Vorfeld der mündlichen Verhandlung durch Erklärung eine Gebührenreduzierung vorgenommen.
Einige der "Altkläger" gehen -wie bekannt wurde- auch gegen die Bescheide 2013 gerichtlich vor.

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