Eingabe an den Petitionsausschuss des Niedersächsischen Landtag gesandt
Arbeit der BI „Für Osterode“ geht weiter
Osterode (BI). Wie auf der letzten Zusammenkunft der Bürgerinitiative „Für Osterode“ im Restaurant „Da Capo“ besprochen, hat der Vorstand der Initiative in den letzten Tagen eine Eingabe an den Petitionsausschuss des Niedersächsischen Landtages erarbeitet und diese dem entsprechenden Gremium zugesandt.
Wie die BI „Für Osterode“ in der Eingabe ausführt, möchten die Menschen im Landkreis Osterode keine Zwangsvereinigung mit dem Landkreis Göttingen.
Das Land Niedersachsen wird gebeten, einer Fusion zwischen dem Landkreis Göttingen und dem Landkreis Osterode am Harz, ohne einer erneuten Bürgerbeteiligung, nicht zuzustimmen. Gleichzeitig zeigt sich die Initiative erfreut darüber, dass die neue Landesregierung für mehr Bürgerbeteiligung, politische Transparenz und die Herabsetzung der gesetzlichen Hürden für Bürgerentscheide steht.
Keinesfalls, so die BI in ihrer Eingabe, verschließen wir uns einer eventuellen Fusion mit anderen Landkreisen, bevorzugen jedoch einen Zusammenschluss mit dem Landkreis Goslar als mögliche Option innerhalb einer geografisch, wirtschaftlich und kulturellen Region. Durch einen Zusammenschluss der Kreise Osterode und Goslar ergäbe sich die einmalige Chance Nord- und Südharz zu einem Gefüge zusammen zubringen. Obwohl das bisher in Niedersachsen sehr hoch angesetzte Quorum beim Bürgerentscheid der BI „Für Osterode“ knapp verfehlt wurde, zeigt das Ergebnis deutlich, mit Ausnahme der Samtgemeinde Hattorf, dass die überwiegende Anzahl der Einwohner nicht für eine Fusion mit Göttingen ist. Weiterhin wird in der Eingabe auf verschiedene Unregelmäßigkeiten beim Bürgerentscheid hingewiesen. So erhielten eine ganz erhebliche Anzahl von Bürgern in Bad Lauterberg nicht die gesetzlich vorgeschriebene Benachrichtigungskarte und erfuhren so vom Bürgerentscheid viel zu spät oder erst nach der Wahl. Nicht in Ordnung ist nach Meinung der BI „Für Osterode“ das Schließen von 13 Wahllokalen, gegenüber der letzten Kommunalwahl, in Osterode. Gerügt wird außerdem der zusätzliche Wahltermin am 1. Adventssonntag, obwohl der Entscheid ohne Probleme mit der Landtagswahl hätte stattfinden können. Allein hier muss der Bürger für Mehrkosten von 27.000 € aufkommen.
Auch habe es keine wirkliche und nachprüfbare Aufarbeitung der bei dem Bürgerentscheid offensichtlich begangenen Fehler und Versäumnisse gegeben.
Geltendes Recht und dessen Ausführungsbestimmungen, so die BI abschließend, sind nicht dehn- oder auslegbar, gerade wie es einigen politischen Akteuren nach „Gutsherrnart“ gefällt.
Foto: BI Für Osterode
(Die komplette Petition ist in einem weiteren Beitrag zu lesen)