Behindertengerechte Toilette in einem neuen Restaurant in Olching: ja oder nein
Wie der örtlichen Presse vom Wochenende zu entnehmen war, wird der Olchinger Gemeinderat in seiner nächsten Sitzung am Donnerstag, den 3.5.2007, erneut darüber beraten, ob in dem neuen Restaurant in der Hauptstrasse eine behindertengerechte Toilette eingerichtet wird oder nicht. Aus meiner Sicht ist es sehr schade, dass es überhaupt noch zu dieser Diskussion kommen muss.
Warum wurde diese Baumassnahme überhaupt genehmigt und abgeschlossen, ohne dass eine behindertengerechte Toilette vorgesehen wurde?
Nicht nur, dass Bürgermeister Franz Huber in seinem Vorwort zu dem im Januar veröffentlichten „Wegweiser barrierefreies Olching“ (im Rathaus kostenlos zu erhalten) u.a. schreibt, dass
- es Aufgabe unserer Gesellschaft und damit eine Aufgabe von uns allen ist, behinderte Menschen in das tägliche Leben zu integrieren
- sie das Recht haben, wie jeder andere auch, am Alltag mit all seinen Facetten teilzunehmen
- Sorge dafür zu tragen ist, Behinderten eine gleichberechtigte Teilnahme am Leben zu ermöglichen.
Sondern auch, dass mit dem Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetz am 1.8.2003 eine Änderung der Bayerischen Bauordnung in Kraft getreten ist, die u.a. im Art. 51 besagt, dass bauliche Anlagen, die öffentlich zugänglich sind, so errichtet werden müssen, dass sie von Menschen mit Behinderung, alten Menschen und Personen mit Kleinkindern barrierefrei erreicht und ohne fremde Hilfe zweckentsprechend genutzt werden können. Ein Toilettenraum muss auch für Benutzer von Rollstühlen geeignet und erreichbar und entsprechend gekennzeichnet sein.
Und dass das Gaststättengesetz im Paragraphen 4 als Versagensgründe für den Betrieb eines Gaststättengewerbes formuliert, dass eine Erlaubnis dann zu versagen ist, wenn bei Gebäuden, die nach dem 1.11.2002 eine Baugenehmigung erhalten haben, diese von behinderten Menschen nicht barrierefrei genutzt werden können.
(Die Gesetzestexte habe ich im Sinne einer flüssigen Lesart sinngemäß gekürzt.)
Ich denke, die Verantwortlichen der Gemeinde Olching sollten sich in diesem Fall die philosophische Betrachtung ersparen, ob bei der barrierefreien Nutzung eines Restaurants tatsächlich auch der Toilettengang eingeschlossen ist oder nicht. Sollte diese Debatte dennoch angeregt werden, dann bitte ich auch darum, die Frage zu beantworten, warum bei Restaurants dann überhaupt eine Toilettenpflicht besteht.
Wie dem „Wegweiser barrierefreies Olching“ zu entnehmen ist, ist die bisherige Situation bei Gaststätten in Olching absolut unbefriedigend. Von den ca. 30 Gaststätten haben bisher lediglich 3 eine behindertengerechte Toilette. Es handelt sich um die Gaststätten Steinherr in Esting, die Villa Romantica am Olchinger See und das Chinarestaurant Shanghai im TOOM in Geiselbullach (wobei dieses nur während der Öffnungszeiten des Einkaufszentrums barrierefrei zugänglich ist). Alle 3 Restaurants sind an der Peripherie Olchings gelegen. Im Zentrum besteht keine geeignete Möglichkeit. Es ist dringend erforderlich, dass auch hier behinderten und alten Menschen die Teilnahme am sozialen und wirtschaftlichen Leben erleichtert wird. Das Restaurant Mühlbach ist im Rahmen der Umbaumaßnahmen derzeit noch dabei, eine behindertengerechte Toilette zu installieren.
Wie Gespräche der letzten Zeit mit verschiedenen Gaststättenbetreibern gezeigt haben, liegt es nicht immer ausschließlich an ihnen, ob ein behindertengerechter Zugang oder eine Toilette möglich ist. Häufig sind sie nur Pächter und somit auf die Initiative der Immobilienbesitzer angewiesen. Allerdings sollte in der heutigen Zeit bei einem Neubau das Bewusstsein und die Bereitschaft für die Notwendigkeit von behindertengerechten Möglichkeiten bei allen Parteien von vorneherein gegeben sein.
Wie fast immer, wenn man sich etwas intensiver mit den Details beschäftigt, die dazu geführt haben, dass dieses neue Gebäude in der Hauptstrasse ein Restaurant ohne behindertengerechte Toilette erhalten hat, ist es gar nicht so einfach, d e n Verantwortlichen zu finden. Darum geht es mir jetzt auch nicht.
Meines Erachtens geht es jetzt darum, dass die Verantwortlichen der Gemeinde Olching jede Gelegenheit nutzen, die Versäumnisse der Vergangenheit auszugleichen und alles Mögliche dazu beitragen, dass die Situation der behindertengerechten Toiletten in Olchinger Gaststätten sich deutlich verbessert.
Dies ist am einfachsten bei Neubauten oder wesentlichen Umbauten zu realisieren. Die nächste Gelegenheit bietet sich dazu auf der Gemeinderatssitzung am Donnerstag, den 3.5. Ich werde dort sein und die Diskussion mit Aufmerksamkeit verfolgen.
Bürgerreporter:in:Andreas Nentwig aus Olching |
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