Hundesteuer trotz Hartz IV?

Im Themenfokus des Haupt- und Finanzausschusses stand am Donnerstag, den 21. Juni, stand die Diskussion um die Hundesteuer auf dem Plan, die Hartz IV-Empfänger in Zukunft bezahlen sollen. Bisher waren sie von dieser Steuerlast befreit, doch nun soll das, im Auftrag der Sparmaßnahmen zum Stärkungspaket, rückgängig werden.

Gegen die Hundesteuer spricht sich vor allem die Ratsfraktion der Linken deutlich aus. Sie beantragt für die Ratssitzung am 28. Juni 2012 eine Streichung des Beschlusses, der am 22. Mai vom Verwaltungsvorstand beanstandet wurde. Die Begründung für ihren Antrag lautet: „In der Hundesteuersatzung der Stadt Remscheid ist in § 4 die Steuerermäßigung für die Empfänger von Sozialleistungen nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II) oder dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XII) und diesen einkommensmäßig gleichstehende Personen geregelt.“ Die Fraktion der Linken steht auf keinen Fall hinter dem Motto des Verwaltungsvorstandes „Wer nicht arbeitet, soll auch keinen Hund haben“. Eingespart würden durch die Hundesteuer 11.385€. Auch in der Bevölkerung ruft dieser Beschluss viele Diskussionen auf. Michael Dickel auf waterboelles.de sagte zum Thema Hundesteuer: „Zynismus ist für mich die Begründung des Antrags, denn das bedeutet ja nichts weniger, dass der Bezug von Hartz IV-Leistungen automatisch zu wenig sozialen Kontakten, fehlender Mut zur Aufnahme von Kontakt zu anderen Mitbürgern und zum "Stubenhocken" führt.“ Es bleibt abzuwarten wie die Ratssitzung am 28. Juni über dieses Thema entscheidet.

Bürgerreporter:in:

Sandra Ebert aus Augsburg

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