Hallo, Eisenbahnfans, Eisenbahn-Definition von 1879

Im Jahre 1879 definierte das Reichsgericht die Eisenbahn so:
Die Eisenbahn ist ein Unternehmen, gerichtet auf wiederholte
Fortbewegung von Personen oder Sachen über nicht ganz unbedeutende Raumstrecken auf metallner Grundlage, welche
durch ihre Konsistenz, Konstruktion und Glätte den Transport
großer Gewichtsmassen, beziehungsweise die Erzielung einer
verhältnismäßig bedeutenden Schnelligkeit der Transportbe-wegung zu ermöglichen bestimmt ist und durch diese Eigenart
in Verbindung mit den außerdem zur Erzeugung der Transport-bewegung benutzten Naturkräften (Dampf, Elektrizität, tierischer oder menschlicher Muskeltätigkeit, bei gneigter Ebene der Bahn auch schon der eigenen Schwere der Transportgefäße und deren Ladung usw.) bei dem Betriebe des Unternehmens auf derselben eine verhältnismäßig gewal-tige (je nach den Umständen nur in bezweckter Weise nützliche oder auch Menschenleben vernichtende und die menschliche Gesundheit verletzende) Wirkung zu erzeugen fähig ist.
Alles Klar ??

Bürgerreporter:in:

Siegfried Thum aus Nördlingen

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