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Bitte freimachen, falls Marke zur Hand

Was soll ich tun, wenn ich einen Rücksendeumschlag bekomme, auf dem steht: Bitte freimachen, falls Marke zur Hand“? Muss ich eine Briefmarke aufkleben, oder nicht?

Immer wieder kommt es im Alltag zu Situationen, in denen manche nicht wissen, wie sie sich richtig verhalten sollen. Was tut man zum Beispiel, wenn auf einem Rücksendeumschlag oder einer Karte steht: „Bitte freimachen, falls eine Marke zur Hand“? Bleibt es in diesem Fall wirklich dem Kunden/Verbraucher überlassen, ob er eine Briefmarke aufklebt, oder nicht? Handelt es sich um eine Bitte oder um eine Voraussetzung für den Versand des Briefes durch die Post? Wer übernimmt das Porto, wenn ich keine Briefmarke zur Hand habe?

Normalerweise bekommen Verbraucher solche Rücksendeumschläge, wenn es sich um Werbebriefe von Unternehmen oder Schreiben von Behörden handelt. In beiden Fällen wollen die Verantwortlichen, dass der Kunde antwortet, daher stellen sie es ihm frei ob er den Brief frankiert oder nicht. Die Deutsche Post hat eigens hierfür einen Service, der es dem Unternehmen/der Behörde erlaubt, die Kosten für das Porto selbst zu steuern. Wenn der Verbraucher also keine Briefmarke zu Hand hat, muss der Empfänger das Porto begleichen.

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2 Kommentare

Wenn auf einem Rückumschlag oder einer Karte schon "Antwort" draufsteht, braucht man NIE eine Marke drauf kleben, dann bezahlt der Adressat - auch wenn zusätzlich 'Bitte freimachen' im Markenfeld steht.

Deshalb schreibe ich E-Mails ;)

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