Schweinegrippe - Verdienstausfall / Geld kommt vom Staat ? Sei .. Dir da nicht zu sicher .. !!
Hier der gesamte Artikel zu meinem Erfahrungsbericht mit der Schweinegrippe:
So hier in der Chronologie - der Verlauf zur Sache - "Verdienstausfall für die Schweinegrippe wird vom Staat gezahlt"
1.) Nach erfolgreichen absolvieren des Hausarrest kam nun die Geschichte "Wo bekomme ich für den Zeitraum mein Geld her?"
Das kann ich auch heute nicht sagen, da die - in meinem Brief genannte Behörde - das auch nicht weiß und auch bisher noch gar keinen tatsächlich unter "Arrest gestellten" Fall hatte. Interessant war an dieser Stelle bemerkt, dass die Behörde erst mal mit Lohnfortzahlung des Arbeitgebers argumentierte..... jedoch wenn man nicht krank ist - muss der Arbeitgeber auch nicht zahlen! Die Krankenkasse hat übrigens gleich abgewunken.
Im Moment ist also mein Arbeiter - Status über den oben genannten Zeitraum - bestenfalls "Urlaub ohne Geld und Sachbezüge" im schlechten Fall "Abwesend".
Da der Monat bald rum ist und die Lohnabrechnung ansteht mache ich ein wenig Druck um eine Klärung zu erwirken. Mal schauen wie lange es dauert.
2.).. So hier noch einen Nachtrag:
Es ist also geklärt - die Sache mit dem Geld für die Zeit des Hausarrest.
In meinem zuständigen Bundesland ist das Landesamt für soziale Dienste zuständig.
Ablauf:
Arbeitgeber erhält einen Antrag auf Erstattung der Lohnkosten für den Zeitraum.
Arbeitgeber leistet somit also "Lohnfortzahlung" und holt sich den Entgeltausfall über die genannte Stelle zurück.
So die Theorie - ob es in der Praxis so laufen wird - werden wir sehen.
3.)So, nun wieder eine Erweiterung....
Also, mein Arbeitgeber hat den o.a. Ausfall beantragt und den Bescheid erhalten, dass er selbst den Ausfall zu bezahlen hat. Begründung soll im § 616 BGB liegen wonach er trotz der Tatsache, dass ich mich nicht krankheitsbedingt in der Entgeltfortzahlung befand (ersten 6 Wochen Krankheit) für die Ausfallzeit aufkommen. Natürlich hat er Widerspruch eingelegt.
Fortsetzung folgt.....
4.)Wieder eine Erweiterung ...
Da scheinbar immer noch kein Geld vom Land Schleswig Holstein kommt hat mein Arbeitgeber sich entschlossen die Sachlage/Verlauf der Presse mitzuteilen deshalb werdet Ihr vermutlich bald etwas über den o.a. Fall in der Zeitung lesen können.
5.)Letzte Meldung zum Verlauf - Thema: Wer zahlt Verdienstausfall für Betroffene des 1 . Kreises - z.B. mit unter Quarantäne gestellte Familienangehörige, Arbeitskollegen, usw.
Zeitungsartikel ist erschienen. Darauf erfolgte erneute Reaktion der zuständigen Behörde.. Vorgang wurde nochmal überprüft und nunmehr wiederholt abgelehnt. Begründung : Arbeitgeber muß nach BGB § 616 Lohnfortzahlung leisten, wenn der § 616 nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag ausgeschlossen wurde.
Die Schwierigkeit ist, dass wohl kein Mittelstands - Arbeitgeber bisher von BGB § 616 gehört hatte, da ja nicht wirklich viele Pandemien in Deutschland unterwegs waren. Selbst die Zusage des Gesundheitsamtes, dass Kosten für Verdienstausfall übernommen werden sind letztendlich hier nicht zutreffend.
Die erneute Ablehnung der Behörde begründet sich meines Erachtens auf der Lagebeurteilung der möglichen weiteren schwunghaften Verbreitung der Schweinegrippe (Dezember 2009 bis April 2010) und somit auf eine Grundsatzhaltung um mögliche Forderungen auf Leistungen zum Verdienstausfall entgegenzutreten. Man versucht sich also aus der Verpflichtung zu schummeln.
Den Arbeitgebern kann ich nur raten, ihre Arbeitsverträge auch in Hinblick auf die möglichen Verdienstausfälle im Rahmen der Pandemie zu überprüfen. In meinen Fall ist es bisher ein Einzelfall aber was würde wohl passieren wenn mal ein Produktionsbetrieb mit 50 Leuten betroffen ist und diese eben mal 7 Tage das Haus hüten sollen. Der Unternehmer hätte dann hier neben den Verdienstausfall durch Produktionstop auch noch die gesamten Löhne (inklusive der tatsächlich Erkrankten ) am Hals.
Fazit: Verlass Dich auf den Staat und Du bist verlassen
Ich werde diesen Verlauf der nochmal als gesonderten Artikel einstellen um zu informieren was tatsächlich passieren kann....
Gruß
Mirko,
du wirfst haushaltstechnisch zwei finanzpötte zusammen: Einerseits bankenrettung, andererseits staatlich geforderter "medizinischer hausarrest". Deine argumentation läuft auf einer moralischen schiene, die haushaltsexperten denken da anders. Leider. Aber die gesetzgebung verlangt eine entsprechende trennung.
Nichtsdestotrotz bleibt deine forderung völlig berechtigt.