Ratgeber: Winterdienst - Wer hat welche Pflichten

Der Winter hat bereits in ganz Deutschland für Chaos gesorgt, Schneegestöber, vereiste Fahrbahnen, unpassierbare Zuglinien, verschobene Flüge, ...

Wer ist in der Pflicht die Wege zu räumen?
Sofern nicht anderweitig vereinbart der Grundstückseigentümer!

Ab wann muss geräumt werden?
Grundsätzlich ab sieben bis zwanzig Uhr.
Ausnahmen bilden Sonn- und Feiertage. Hier gilt: Ab neuen bis zwanzig Uhr.
Fällt nach zwanzig Uhr weiterhin Schnee, ist dieser am Folgetag zu verräumen.

Wo und wie muss geräumt werden?
Gehwege rund um das Eigentum, sowie zu Briefkästen und Garagen, falls dort Autos parken, sollten auf eineinhalb Meter geräumt werden. Dabei darauf achten, den Schnee, nach Möglichkeit zum Gehwegrand zu schieben, damit man nicht an Straßenübergängen behindert wird. Salstreuen ist meist verboten, da es den Teer angreift!

Was passiert, wenn nicht geräumt wird?
Egoistisch gesehen; rein gar nichts. Kommt es beispielsweise bei einem Sturz zu Verletzungen und es wurde nicht geräumt, ist man in der Schadensersatzpflicht. Also lieber doch räumen ;-)

Ich hoffe ihr räumt auch alle fleißig?

Weitere Beiträge zu den Themen

HausVermieterRatgeberWinterWinterdienstBesitzEigentümerSchnee räumenWohnungNaturEisGlatteisMieterSchneeBoulevardeskesRäumdienst

Kommentare

Beteiligen Sie sich!

Es gibt noch keine Kommentare. Um zu kommentieren, öffnen Sie den Artikel auf unserer Webseite.

Zur Webseite