Verkehrs-Re(h)geln

Anlieger ist, wer ein an der Straße anliegendes Grundstück bewohnt oder zu einer Erledigung aufsuchen muss.
  • Anlieger ist, wer ein an der Straße anliegendes Grundstück bewohnt oder zu einer Erledigung aufsuchen muss.
  • hochgeladen von Peter Schunke
Bürgerreporter:in:

Peter Schunke aus Naumburg (Saale)

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