myheimat.de setzt auf dieser Seite ggf. Cookies, um Ihren Besuch noch angenehmer zu gestalten. Mit der Nutzung der AMP-Seite stimmen Sie der Verwendung von notwendigen und funktionalen Cookies gemäß unserer Richtlinie zu. Sie befinden sich auf einer sogenannten AMP-Seite von myheimat.de, die für Mobilgeräte optimiert ist und möglicherweise nicht von unseren Servern, sondern direkt aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern, wie z.B. Google ausgeliefert wird. Bei Aufrufen aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern haben wir keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung durch diese.

Weitere Informationen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) beim Möbelhaus ROLLER

Wie es so eben ist, nicht nur in Schweden, auch in Deutschland trennt man sich von Möbeln und kauft sich mal was Neues.

Wir wollten uns einen neuen "Bürodrehstuhl", einen sogenannten "Chefsessel" mit Wippfunktion zulegen. Der Alte war eben alt und hatte ausgedient. Da überlegt man sich wo man einen Neuen kauft, in der Nähe, Preiswert und Gut soll er sein.

Wir entschieden uns für Roller in Leißling. Eigentlich kann man nicht viel verkeht machen, dachten wir zumindest. Also hin und einen gekauft (Boston SC8267). Beim Ebay-Angebot von Roller steht sogar: Bürostuhl!

Zu Hause aufgebaut und alle waren glücklich. Zumindest eine Zeit. Zuerst eine Armlehne angerissen, dann Beide, und nach kurzer Zeit eine Armlehne komplett abgebrochen. Nur gut das niemanden etwas passiert ist und vom Stuhl dabei gefallen ist, denn die Rückenlehne wird von den Armlehnen gehalten.

Also Stuhl eingepackt, zurückgebracht und reklamiert. Dann die Überraschung. Zuerst wurden wir gefragt, ob wir den Stuhl gewerblich einsetzen. Wir waren baff. Roller verkauft einen "Bürodrehstuhl", einen sogenannten "Chefsessel" und er darf nicht gewerblich eingesetzt werden? Ok. wir sitzen zu Hause ganz privat auf dem Stuhl. Da dürfte ja Geld zurück kein Problem sein. Denkste! Wer nicht "nachbessern" lässt, bekommt nur einen Gutschein, denn eine Barauszahlung wird nicht angeboten. Zumindest nach der Aussage der Verkäuferin.

Na dann Nachfrage bei Rolle mit folgender Antwort:

"Bezüglich Ihrer Fragen möchten wir Ihnen mitteilen, dass gemäß unseren AGBs I. 3. unsere Produkte ausschließlich für eine private Nutzung ausgelegt sind.

Werden unsere Produkte dennoch gewerblich genutzt, beschränkt sich die gesetzliche Gewährleitung auf ein Jahr gem. X. 3 AGBs. Büroeinrichtungen werden mehr beansprucht als private Möbel und werden deshalb von separaten Dienstleistern, die sich auf Büromöbel spezialisiert haben, angeboten.

Unsere AGBs hängen überall im Markt aus und werden auf Nachfrage ausgehändigt."

Hier die orginalen Auszüge aus den Roller AGBs.:
"I. Allgemeines
3. Die von ROLLER vertriebenen Waren und Produkte sind ausschließlich auf eine private Nutzung ausgelegt.
X. Gewährleistung und Haftung
1. Soweit die gelieferte Ware mangelhaft ist, ist der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt,
Nacherfüllung zu verlangen, von dem Vertrag zurückzutreten, oder den Kaufpreis zu mindern. Die Abtretung dieser Ansprüche
des Kunden ist ausgeschlossen.
2. Diese Gewährleistungsrechte stehen Unternehmern nur dann zu, wenn sie ihre Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten
nach § 377 HGB ordnungsgemäß erfüllt haben.
3. Die Verjährungsfrist von Gewährleistungsansprüchen für die gelieferte Ware beträgt ab Erhalt der Ware bei Verbrauchern
2 Jahre, bei Unternehmern 1."

Also, wer demnächst Möbel kaufen geht, nicht zuerst das Werbe-Prospekt , sondern die AGBs lesen oder das Personal fragen. Sonst könnte es mal ein böses Erwachen geben.

Aber mal ehrlich, wer hat dies jemals beim Möbelkauf gemacht?

Weitere Beiträge zu den Themen

Interessantes aus Sachsen-AnhaltMöbelhausRollerReklamationMöbelkaufAllgemeine GeschäftsbedingungenBürodrehstuhlChefsessel

4 Kommentare

Das wird dann regelmäßig ein Fachhändler sein, der seine Produkte teurer anbietet, als der Möbelhändler mit einem breiten Sortiment. Ich selbst genieße den Vorteil des Einkaufs beim Office-Versand, weil ich selbständig bin und vorsteuerabzugsberechtigt. Da sind natürlich die Vorgaben des HGB zu beachten, wenn ich eine Material- oder Ausstattungslieferung bekomme. Das bedeutet, dass ich eine sofortige Prüf- und Rügepflicht habe. Allerdings ist es in den 20 Jahren meiner Selbständigkeit noch nie vorgekommen, dass ich ein Produkt zurück geben musste, weil es fehlerhaft war. Ein einziges Mal hatte ich eine Falschlieferung, die auch anstandslos zurückgenommen und das Richtige dafür geliefert wurde. Auch mit den AGBs gab es noch nie Probleme.

Somit sind wir wieder bei der grundsätzlichen Frage, ob hier für ein und dasselbe Produkt die Kunden in zwei verschiedene Gruppen eingeteilt werden oder ob die AGBs der ROLLER GmbH für den Roller-Markt anders festgelegt werden als für das Online-Geschäft. Es drängt sich aber zudem die Frage auf, ob der oder die Verkäufer/in einfach die Regeln des gegenseitigen Vertrages nicht kennt. Oft ist es so, dass in derartigen Märkten Aushilfen auf geringfügiger Basis beschäftigt sind. Da wird nicht lange nach Hintergrundwissen gefragt - Hauptsache billig.

Hallo Mike, würde auch gerne eine Profi-Stuhl wieder haben. Unser letzter hat über 15 Jahre gehalten. Tech. einwandfrei, aber die Bezüge waren einfach hin. Und 60 für 500 würde ich auch sofort kaufen!

Und man bedenke, Roller verkauft Stühle, die wie eingeräumt, keine "gewerbliche" Benutzung aushalten. Wo ist der Unterschied zwischen einen gewerblichen und einen privaten Hintern, der den ganzen Tag drauf sitzt?

Oder ist der "Private Stuhl" nur als Anschauungsobjekt zu verstehen?

Beteiligen Sie sich!

Hier können Sie nur eine begrenzte Anzahl an Kommentaren sehen. Auf unserer Webseite sehen Sie alle Kommentare und Ihnen stehen alle Funktionen zur Verfügung.

Zur Webseite

Themen der Woche

Sachsen-AnhaltHobby FotografenDeutschlandErfurtNaumburgBildergalerieThüringenSachsenWeihnachtsmarktHalle (Saale)AdventLeipzig

Meistgelesene Beiträge