Seniorenvertretung für Reiche in NRW?
In Moers dürfen Bürger über 65 weiterhin k e i n e n Seniorenrat frei wählen.
Die Neuausrichtung des Seniorenbeirates wurde aus „Kostengründen“ abgelehnt. Die Zusammensetzung ergibt sich weiterhin nach dem Proporz nach den Kommunalwahlen am 23. September 2020.Der Versucht ist gescheitert an der Blockade der SPD, F.D.P und CDU im Ruhrgebiet.
In "reichen" Kommunen wird demokratisch gewählt. Zum Beispiel in Düsseldorf, Düren und Köln, wird die Seniorenvertretung in Urwahl von allen Bürgern über 60 Jahren gewählt. Im Ruhrgebiet sind größtenteils Seniorenbeiräte als Unterausschüsse des Sozialbeirates mit sachverständigen Bürgern aus Sozialverbänden etc. besetzt.
Die Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben noch unter Ministerpräsidentin Kraft, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, einen Gesetzentwurf zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung Drucksache 16/12363 01.07.2016 eingebracht. Die Stärkung ist: Alles bleibt beim Alten. Im Entwurf zu § 27a der Gemeindeordnung heißt es:
„§ 27a Interessenvertretungen, Beauftragte Die Gemeinde kann zur Wahrnehmung der spezifischen Interessen von Senioren, von Menschen mit Behinderung oder anderen gesellschaftlichen Gruppen besondere Vertretungen bilden oder Beauftragte bestellen.“
Die Landesseniorenvertretung fordert landesweit eine demokratische Beteiligung der Senioren, wie sie in Hessen in der Landesverfassung verankert ist. So auch eine Initiative in Mönchengladbach. Die Argumente werden in der Allgemeinen und besonderen Begründung zum Gesetzestext aufgenommen, doch nicht umgesetzt.
Die Interessen der Behinderten/Senioren wurden im Entwurf formal gesehen, es werden bewusst keine eigenständigen Entscheidungsbefugnisse oder Aufgaben zugeordnet. Der Status quo wird ohne nachvollziehbare Gründe festgeschrieben. Zu bedenken ist: Wenn im Rat die Generationen nicht entsprechend abgebildet werden, ist die demokratische Legitimation in der Daseinsvorsorge nicht vertreten und wird unter Umständen nicht differenziert berücksichtigt.
Warum eine Weiterentwicklung der politischen Teilhabe in den Gemeinden analog das gleichberechtigte Miteinander von Migrantenvertretern und Ratsmitgliedern nicht gewollt ist, ist für Bürger nicht nachvollziehbar. Dies insbesondere nachdem bereits 2013 eingeführt wurde, dass in den Integrationsrat auch Deutsche wählbar sind, die eine oder mehrere ausländische Staatsangehörigkeiten haben sowie Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben und gleichzeitig wurde ein eigenes Budget gebilligt. Dies, obwohl die Möglichkeit besteht, zum Rat zu kandidieren. Ein Mehr erhalten, die sich organisieren und zusammenstehen. Kostengründe sind damit augenscheinlich vorgeschoben.
Ein Zwischenschritt zur Vorbereitung
Die bestehenden Gesetze ermöglichen Angehörigen, Seniorenbeiräten und örtlichen Seniorenvereinigungen sich an der Wahl der Bewohnerbeiräte in den Pflegeeinrichtungen aktiv zu beteiligen. Die gewählten Bewohnervertreter in den Heimen benötigen Hilfe und Unterstützung. Spätestens vor der nächsten Entgelterhöhung.
Demokratie lebt vom aktiven Mitgestalten - Befehl und Gehorsam sollte abgeschafft sein.