Thomas Kerscher wird zum Handelsrichter vereidigt
Der Unternehmer Thomas Kerscher aus Mering wurde zum Handelsrichter ernannt. Jetzt wurde er bei seinem ersten Gerichtstermin am Landgericht Augsburg vereidigt. Dieses Ehrenamt übernimmt er sehr gerne. Doch wie kam er dazu?
Vor einem halben Jahr erhielt Kerscher einen Anruf von der IHK Schwaben mit der Frage, ob er nicht bereit wäre, das Amt eines Handelsrichters am Landgericht Augsburg zu übernehmen. „Ich war total überrascht, aber auch stolz und entschied mich, dieses Amt zu begleiten“, sagt der 55-Jährige. Bereits Ende März wurde Kerscher vom Präsidenten des Landgerichts zum Handelsrichter ernannt und er erhielt eine Ernennungsurkunde. Damit fehlten nur noch die Vereidigung und der erste Gerichtstermin. Im Sommer war es dann soweit.
In weißer Krawatte und schwarzer Richterrobe gekleidet legte der Unternehmer und Bankberater vor dem Vorsitzenden Richter im Gerichtssaal des Landgerichts seinen Amtseid ab. Als Handelsrichter bekommt er für sein Amt keine Dienstbezüge und kein Sitzungsgeld. „Das ist für mich ein Ehrenamt, das ich gerne übernehme“, sagt Kerscher, der in Mering sowohl die Stickerei und Textildruckerei „Waldrian“ als auch ein Beratungsunternehmen für Bankkunden, die Bankdiplomatie KG, leitet.
Handelsrichter sind immer zu zweit bei einer Verhandlung und haben zusätzlich zum Amtsrichter das gleiche Stimmrecht wie der jeweilige vorsitzende Richter selbst. In den Rechtsstreitigkeiten geht es um Handelsangelegenheiten, wie zum Beispiel um Handelsgeschäfte oder um gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten. „Oft sind Forderungen mit im Spiel“, so Kerscher, der vor seinem ersten Termin am Gericht doch etwas aufgeregt war, wie er selbst zugibt. Ein Handelsrichter wird für jeweils fünf Jahre ernannt. Für die Kammern sollen die jeweiligen aus der Kaufmannschaft stammenden Handelsrichter mit ihren praktischen Erfahrungen aus der Wirtschaft als auch ihrem juristischen Wissen dabei helfen, praxisnahe und sachgerechte Urteilsfindungen zu finden.
Für Kerscher ist das kein ungewohntes Pflaster. Er berät mit seiner Tätigkeit der Bankdiplomatie seit fast zwanzig Jahren Unternehmer und Privatpersonen, die Bankprobleme haben, auf wirtschaftlicher Basis. Auch hier hat er in vielen Bankverhandlungen regelmäßig mit den Rechtsanwälten seiner Mandanten, die diese gegenüber der Bank rechtlich vertreten, zu tun und sich hier im Laufe der Zeit viel theoretisches und praktisches Wissen aneignen können. Als Handelsrichter kann er nun mit seinem Wissen und seiner Erfahrung auf sachliche Weise und aus distanzierter Sicht auf die jeweilige Rechtsstreitigkeit viel Positives für die streitenden Parteien beitragen, aber auch seinen eigenen Horizont erweitern.