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Vergewaltiger (31) kommt frei: Opfer (15) hat sich „nicht genug gewehrt“

Eine Nachricht, die nicht nur das Opfer und seine Angehörigen fassungslos hinterlässt. Denn am Montag wurde ein Vergewaltiger vor dem Landgericht Essen freigesprochen. Die Begründung: Sein 15-jähriges Opfer hat sich nicht ausreichend gewehrt.

Es ist ein Urteil, das man zuerst nicht glauben will, doch es steht schwarz auf weiß in den Nachrichten: Im Jahr 2009 soll ein 31-jähriger Mann aus Marl eine damals minderjährige Schülerin vergewaltigt haben - nun ist er auf freien Fuss. Die Seite hertener-allgemeine.de zitiert die Richterin, die ihre Entscheidung mit folgenden Worten begründet: „Wenn man etwas nicht will, muss man das deutlicher machen.“ Das Opfer soll sich demnach nicht genug gegen den Täter gewehrt haben. Dabei sei der Mann als äußert gewaltbereit bekannt, weswegen das Mädchen wohl aus Angst alles über sich hatte ergehen lassen. Der Täter scheint polizeilich bekannt. Er ist drogen- und alkoholabhängig. Aktuell sitzt er noch eine dreijährige Haftstrafe ab, da er - unter anderem - bei der Eskalation eines Streits eine Bekannte verprügelt hatte. Bei der gestrigen Anklage schwieg er.

“Im Zweifel musst du kratzen“
Opfer und Täter wären vor drei Jahren nach einer durchzechten Nacht in der Wohnung des Mannes gelandet. Dort habe er das damals minderjährige Mädchen zum Sex gezwungen - gegen ihren Willen. Zeugen schien der Täter bereits im Voraus vermeiden zu wollen: seine Lebensgefährtin und eine Freundin schickte er aus der Wohnung. Was dann geschah, wissen nur das Opfer und der kräftig gebaute Täter. In jedem Fall kam es zum Sex, den das Mädchen mit den Worten „Nein, ich will das nicht“ zu verhindern versuchte, doch der Mann ließ sich davon nicht stören und machte weiter. Und genau das genügt der Richterin nicht, die deutlich macht, dass sich das Mädchen in keiner schutzlosen Lage befand und jederzeit hätte weglaufen können. Doch wie mag das ein junges Mädchen empfinden, das alleine mit einem gewalttätigen Mann ist? Der Anwalt des Opfers hat dazu nur noch eines zu sagen: „Man kann jeder Frau nur einen Rat geben: Im Zweifel musst du kratzen.“

Was sagt ihr zur Begründung der Richterin?

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