Marburger Bürgermeister mussten früher für ein Minus in der Kasse haften ...
14.06.2015
Städtische Buchführung
Teil II
Bereits im Mittelalter legte man in Marburg an der Lahn größten Wert auf eine korrekte Buchführung bzw. Ein- und Ausgabenrechnung, teilweise schon mit dem einzelnen oder den Vorgängen zugeordneten Stellungnahmen.
HEUTE:
Bürgermeister haften persönlich für Fehlbeträge.
Im 16. Jahrhundert kann man in sehr vielen Marburger Jahresabschlüssen feststellen, dass die Bürgermeister die von ihnen veranlassten, nicht durch Einnahmen gedeckten, Mehrausgaben nicht ersetzt bekamen. Sie mussten diese aus eigener Tasche begleichen.
Beispiel:
Die Ein- und Ausgabenrechnung für den Zeitraum 1512 bis 1513 (siehe Foto) weisst einen Fehlbetrag aus.
Der Vermerk dazu in der Einnahme-/Ausgabenrechnung lautete:
Die Stadt bleibt dem Bürgermeister schuldig: 6 p. 8 s. 9,5 d.
Nur so ein Gedanke:
Sollte diese mittelalterliche Regelung, oder eine ähnliche, wieder eingeführt werden?
UPDATE - 14.06.2015 - ca.14:55 Uhr
In den darauf folgenden "Jahresabschlüssen" ist jedoch nicht ersichtlich, dass die Stadt ihre Schulden bei dem / den betroffenen Bürgermeister/-n jemals getilgt hat.
Deshalb die Schlußfolgerung:
Bürgermeister haften persönlich für Fehlbeträge.
Bürgerreporter:in:Klaus Dieter Hotzenplotz aus Marburg |
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