Gartenrundgang am Abend........

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Blüten besuchende Insekten im Garten .
Bienen, Hummeln, Schmetterlinge und Co. sind unersetzlich als Blütenbestäuber.

Wespennest ..

Wer ein bewohntes Wespennest in seinem Haus, Hof oder Garten hat, muss zunächst überlegen, ob die Wespen eine Gefahr für die Bewohner darstellt, beispielsweise bei Allergikern, bei denen ein Wespenstich Lebensbedrohlich werden könnte.
Lässt es sich mit den Wespen arrangieren, ist es empfehlenswert, das Nest zu belassen und die Tipps zum Umgang mit Wespen zu befolgen.

Grundsätzlich ist das Töten von Wespen verboten. Wespen sind wild lebende Tiere und deren Schutz ist im Bundesnaturschutzgesetz (§39) verankert.
Darin heißt es:

Es ist verboten,

wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten,
wild lebende Pflanzen ohne vernünftigen Grund von ihrem Standort zu entnehmen oder zu nutzen oder ihre Bestände niederzuschlagen oder auf sonstige Weise zu verwüsten,
Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören.
www.gartendialog.de

Bürgerreporter:in:

Rainer Rösch aus Marburg

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