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Was ist ein öffentlicher Haushalt? (Teil I)

Eine kritische Würdigung des gleichnamigen Videos aus dem Hause Fründt

Der Landkreis Marburg-Biedenkopf will unter Landrätin Kirsten Fründt bürgerfreundlicher werden. Deshalb bietet er unter der URL: http://www.marburg-biedenkopf.de/finanzen/haushalt sowohl einführende als auch weiterführende Informationen zum Haushaltsplan 2016 an, der am Freitag, den 18. Dezember im Kreistag beschlossen werden soll. Die Absicht ist ausdrücklich zu loben.

Die Ausführung ist zu tadeln. Vor allem die Informationen für „Nicht-Fachleute“ sind zum Teil irreführend oder gar sachlich falsch. Der einführende Kurzfilm „Was ist ein öffentlicher Haushalt“ weist bereits in die falsche Richtung. Zudem: Es ist kein guter Stil, die Webpräsenz des Landkreises mit Werbeeinblendungen zu verzieren.

Der öffentliche Haushalt - mehr als ein Haushaltsbuch

Der Kurzfilm trägt den Titel: „Was ist ein öffentlicher Haushalt?“ Die vorgeführten Erläuterungen sind sehr verkürzt. Und damit gefährlich, weil sie eine falsche Vorstellung von einem öffentlichen Haushalt vermitteln. Ein öffentlicher Haushalt ist mitnichten dasselbe wie die Führung eines Haushaltsbuches von Herrn Meier oder Frau Schulze. In § 92 HGO – Allgemeine Haushaltsgrundsätze ist im Absatz (1) zu lesen: „Die Gemeinde hat ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Dabei ist den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Rechnung zu tragen.“ Für Bundes- und Landeshaushalte wird diese Pflicht im Artikel 109 Abs (2) GG ebenfalls festgeschrieben.

Herr Meier und Frau Schulze brauchen sich nicht um das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht zu kümmern. Die öffentliche Hand - von der kleinsten Gemeinde bis hin zum Staatswesen Bundesrepublik Deutschland – ist hingegen sehr wohl gesetzlich verpflichtet, dies zu tun. Das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht ist ein Staatsziel!

Der kommunale Haushalt - Herzstück der Selbstverwaltung

Ein öffentlicher Haushalt ist daher nicht nur eine Zusammenfassung von Ein- und Auszahlungen, Einnahmen und Ausgaben oder Erträgen und Aufwendungen. Der Haushaltsplan einer Kommune bildet – idealerweise – ab, welche Aufgaben (seien sie übertragen oder freiwillig) der kommunalen Selbstverwaltung die Kommune mit welchen Instrumenten bewältigen will. Erst kommt die Aufgabe und danach kommt die finanzielle Ausstattung. Der Haushaltplan ist das Herzstück der "Kommunalen Selbstverwaltung".

Die zu bewältigenden Aufgaben und zu erreichenden Ziele der kommunalen Selbstverwaltung im Landkreis sind in sogenannten "Produkten" festgehalten. Der Haushalt ist nach diesen Produkten gegliedert. Sicherlich kann trefflich darüber gestritten werden, ob die derzeitigen Produktbeschreibungen, die Kennziffern und die Zielvorgaben das Gelbe vom Ei sind, aber diese Tatsache bei einer Präsentation „Was ist ein öffentlicher Haushalt“ überhaupt nicht zu erwähnen, ist fehlerhaft. Denn die Höhe der Finanzmittelzuweisungen an die einzelnen Unterabteilungen der Verwaltung richtet sich nach den Aufgaben, die zu erfüllen sind. Und bei der Zuweisung der Mittel sind eben auch die Belange des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichtes zu berücksichtigen.

Der öffentliche Haushalt: Gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht beachten

Wer sich die Elemente des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichtes, die gleichzeitige Verwirklichung der wirtschaftspolitischen Ziele des magischen Vierecks, Preisstabilität, Vollbeschäftigung, außenwirtschaftliches Gleichgewicht sowie stetiges und angemessenes Wirtschaftswachstum genauer betrachten, kann leicht feststellen, dass dieses Staatsziel in der Bundesrepublik Jahr für Jahr weit verfehlt wird.

Preisstabilität: Zielvorgabe der EZB ist eine Inflationsrate von knapp unter zwei Prozent. Ziel derzeit weit verfehlt – weil deutlich unterschritten (Preisfrage: Was wäre in den Tageszeitungen los, wenn die Abweichung europaweit nicht nach unten sondern nach oben und somit bei knapp vier Prozent läge?)

Vollbeschäftigung: Man mag darüber streiten ob in der Bundesrepublik Deutschland Vollbeschäftigung herrscht. Die Bundesagentur für Arbeit weist offiziell derzeit 3.5 Millionen Menschen als unterbeschäftigt aus. Wie groß die Zahl der von der offiziellen Statistik nicht erfassten Menschen, von Menschen in prekären Beschäftigungen und von Menschen, die gerne mehr arbeiten möchten, tatsächlich ist, darüber kann nur spekuliert werden. Aber „Vollbeschäftigung“ sieht jedenfalls anders aus. Und richten wir den Blick auf die Europäische Währungsunion (EWU), ist „Vollbeschäftigung“ sicherlich nicht einmal ansatzweise erreicht. Im Gegenteil.

Außenwirtschaftliches Gleichgewicht: Seit Jahr und Tag produziert die Bundesrepublik Deutschland ein außenwirtschaftliches Ungleichgewicht. Im Jahr 2014 eine Neuverschuldung des Auslandes in Höhe von 250 Milliarden Euro. 2015 wird dieselbe Zahl erreicht. Sage und schreibe 8,5 Prozent des bundesdeutschen BIP beträgt der Leistungsbilanzüberschuss. Wo bleibt der Aufschrei? Wirtschaftswachstum: Das Wirtschaftswachstum in der Bundesrepublik ist mickrig. Die EWU als Ganzes stagniert.

Der öffentliche Haushalt - Kein Platz für Schwäbische Hausfrauen

Filme wie „Was ist ein öffentlicher Haushalt“ tragen dafür eine Mitverantwortung. Denn aus allen Poren des Textes lugt die Ignoranz gegenüber einer gesamtwirtschaftlichen Sichtweise. Frau Schulze und Herr Meier können ihr Finanzgebaren voll und ganz aus einzelwirtschaftlichem Blickwinkel abwickeln. Die öffentliche Hand darf dies nicht. Sie muss auf jeder politischen Ebene das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht im Auge behalten. Dazu sind Bund. Länder und Kommunen gesetzlich verpflichtet. Aber was schert die schwäbische Hausfrau und ihre Tante aus der Uckermark das Grundgesetz oder gar die gesamtwirtschaftliche Vernunft!

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