Seit KW 16: Keine SARS-CoV-2 Viren in Berichten der AG Influenza
Die in Deutschland beheimatete Arbeitsgemeinschaft Influenza (AGI) wurde 1992 von vier pharmazeutischen Unternehmen und dem ebenfalls industrienahen Deutschen Grünen Kreuz (DGK) gegründet. Nach dem Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes (Anfang 2001) übernahm das Robert Koch-Institut (RKI) die wissenschaftliche Federführung der AGI unter Beibehaltung der bisherigen Sponsoren DKG, Aventis Pasteur MSD, Chiron Behring, Niddapharm, SmithKline Beecham Pharma und Solvay Arzneimittel.
Als Reaktion auf Frühphase die Pandemie H1N1 2009/10 („Schweinegrippe“) ist das RKI seit dem Winter 2009/10 für die Arbeitsgemeinschaft Influenza alleinverantwortlich. Die AGI ist seitdem eine Gemeinschaft der Sentinel-Praxen und des RKI, deren Arbeit ausschließlich aus öffentlichen Mitteln finanziert wird. Auf seiner Website beschreibt das RKI die AGI wie folgt: „Die AGI ist ein Netzwerk von rund 700 Haus- und Kinderärzten, die zusammen etwa ein Prozent der Bevölkerung versorgen.
Sie teilen dem Robert Koch-Institut das ganze Jahr über freiwillig und ehrenamtlich wöchentlich die Zahl der akuten Atemwegserkrankungen in ihrer Praxis mit. Auf dieser Grundlage ermitteln die Experten im RKI die Krankheitslast durch akute Atemwegsinfektionen in der Bevölkerung – speziell durch Influenza.“ Die AGI veröffentlicht u. a. Wochen- und Saisonberichte, in denen die jeweils erfassten Daten des Verlaufes der Erkrankung in Deutschland festgehalten sind und bewertet werden.
Weiter heißt es auf der Seite des Robert-Koch-Institutes: „Seit Gründung der AGI entwickelte sich das deutsche Sentinelsystem - nicht zuletzt dank der Mitarbeit der freiwillig und unentgeltlich mitwirkenden Ärztinnen und Ärzte - zu einem Erhebungssystem, das im europäischen Rahmen einen Spitzenplatz einnimmt“.
Jens Berger veröffentlichte gestern auf den NachDenkSeiten einen Artikel mit der Überschrift: Covid-19 – erfreulich undramatische Daten rechtfertigen keine dramatischen Eingriffe.
Der Artikel beginnt mit diesen Worten: "Womit lassen sich eigentlich die Corona-Maßnahmen von Bund und Ländern begründen? Im März hieß es, man müsse das Gesundheitssystem vor dem drohenden Kollaps bewahren. Im April rückte der R-Wert als vermeintlich belastbarer Indikator in den politischen Fokus und im Mai verabschiedeten Bund und Länder einen „Notfallmechanismus“, der strengere Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus von der Infektionslage auf Kreisebene abhängig machen sollte.
Heute, im August, sind die Krankenhäuser so leer wie selten zuvor, von einer exponentiellen Ausbreitung der Infektionen kann keine Rede sein und kein einziger Landkreis reißt die vereinbarte Obergrenze. Die wichtigen Zahlen und Indikatoren unterscheiden sich diametral von der Situation Ende März. Dennoch malen Teile der Politik das Schreckensszenario eines zweiten Lockdowns an die Wand" (Weiterlesen...)
Dazu passt diese Information: Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt findet im Robert-Koch-Institut (RKI) ein internes Duell statt. Auf der einen Seite befeuert der Leiter des RKI, Dr. Wieler, die Angst in der Bevölkerung vor einer zweiten Welle mit SARS-CoV-2-Infektionen. Er führt als Beleg die steigende Anzahl positiver PCR-Tests an. Auf der anderen Seite agiert die Arbeitsgemeinschaft Influenza am RKI. Die AG berichtet über die Aktivität akuter Atemwegserkrankungen in der Bevölkerung, mit einem besonderen Augenmerk auf die Influenza-Viren. In den Berichten der AG tauchen seit der Kalenderwoche 16 keine SARS-CoV-2 Viren mehr auf.
Ich frage mich:
Wieso schlüpfen die SARS-CoV-2-Viren unerkannt durch das „spitzenmäßige Erhebungssystem“ der AG Influenza, während sie sich massenweise bei Behelfsteststellen an Autobahnen und Flughäfen aufspüren lassen?
Liegt das an den PCR-Tests? Hier eine mögliche Antwort.
»Ich werde weiterhin die schutzmaßnahmen als vernünftig ansehen und einhalten.«
Ist das denn so schwierig zu begreifen? Es geht doch nicht darum, so zu tun, als ob die Krankheit Covid-19 nicht existiert! Es geht darum, die Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen zu prüfen und gegebenenfalls aufzugeben. Das passiert aber nicht!
Wie das konkret aussehen kann beschreiben Roland Rottenfußer und Holdger Platta in dem oben erwähnten Artikel auf "Hinter den Schlagzeilen" so:
» • Wir fordern, dass sämtliche Maßnahmen, die gegen die Verbreitung des Corona-Virus ergriffen worden sind, auf ihre Verfassungswidrigkeit hin überprüft werden. Totale Ausgangssperren darf es nicht geben, totale Besuchsverbote – egal, wo – ebenfalls nicht. Sämtliche Demonstrationsverbote sind aufzuheben. Auch die Freizügigkeit in puncto Reisen muss wiederhergestellt werden.
• Das schließt selbstverständlich Schutzmaßnahmen nicht aus, diese sind aber mit Fantasie und Empathie zu entwickeln. Konkret, an einem ganz wichtigen Beispiel dargestellt: der Besuch unserer nahen Freunde und Verwandte in den Altenheimen darf kombiniert werden mit Temperaturmessungen, bevor man solche Einrichtungen betrifft. Schutzmasken können unter bestimmten – klar definierten und nachgewiesenen – Bedingungen bis auf weiteres erforderlich sein (ob für die Besuche bei Sterbenden, dürfte aber sehr fraglich sein).
Vor- und Nachtestungen bei allen Menschen, die PatientInnen in Krankenhäusern und BewohnerInnen von Seniorenheimen besuchen wollen oder besucht haben: wieso nicht? Aber bitte nicht weiterhin totale Isolationshaft für die Menschen, die wir besuchen wollen! Selbst Demente reagieren mit schwersten Depressionen auf die unmenschliche Zwangsvereinsamung, die derzeit immer noch der Regelfall in den betreffenden Einrichtungen in der Bundesrepublik ist! Es muss Schluß sein damit, wegen angeblicher Corona-Bekämpfung die alten Menschen und die Kranken zu Inhaftierten zu machen!
• Umgekehrt, was die Kinder, gerade auch die Kleinsten, betrifft: seien wir dankbar dafür, dass sie nach allem, was wir bisher wissen, zu den am wenigstens Gefährdeten zählen, die an COVID-19 ernsthaft zu erkranken pflegen. Wir haben es da mit einem wunderbaren Paradox zu tun: je „unvernünftiger“ die Kinder noch sind (etwa beim Abstandhalten), desto ungefährdeter sind sie auch.
Kinderkrippen, Kinderspielplätze, Kitas, Grundschulen sind also wieder zu öffnen, einschränkungslos. Für guten Schutz muss lediglich für die BetreuerInnen und LehrerInnen gesorgt werden. Und übersehen wir nicht: so manche Schließung, so manches Verbot, was mit Corona-Bekämpfung begründet wurde, ging in Wahrheit auf die Tatsache zurück, dass unsere Bundesrepublik aufgrund einer Nachlässigkeit sondergleichen nicht vorgesorgt hatte für den Krisenfall (trotz entsprechender Pläne, die seit 2010 in den Schubladen diverser Ministerien vor sich hin gilbten).
• Was die Wiedereröffnung von Museen und Restaurants, von Hotels und Kirchen etcetera betrifft, scheint Deutschland nunmehr auf dem richtigen Wege zu sein. Gegen Mundschutz, Abstandhalten, Hygienemaßnahmen unter bestimmten hochgefährlichen Realitätsbedingungen haben wir bis auf weiteres nichts.
Allerdings meinen auch wir, dass in Regionen, wo es seit vielen Wochen keinerlei Neuinfektionen mehr gibt, selbst solche Schutzmaßnahmen, zumindest Stück für Stück, außer Kraft gesetzt werden können. Stets gilt, dass die Erforderlichkeit solcher „AHA“-Maßnahmen wissenschaftlich einwandfrei nachgewiesen sein muss und dem Verfassungsgebot der Verhältnismäßigkeit zu entsprechen hat, nämlich dem Gebot der Rechtsgüterabwägung.«
Sind diese Forderungen unvernünftig?