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Regelsätze 2019: Gerade mal Inflationsausgleich

Das Bundeskabinett hat am 19.09.2018 erwartungsgemäß die neuen Regelbedarfe im SGB II (Hartz-IV) und SGB XII (Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit) für 2019 beschlossen, jetzt bedarf es noch einer Zustimmung des Bundesrat für die Verordnung (Hier die Mittelung der Bundesregierung dazu).

„Die Armutspolitik der Bundesregierung und des Sozialministers Hubertus Heil ist einfach ignorant", erklärt dazu Katja Kipping, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, anlässlich der geplanten Minierhöhungen. Kipping weiter:

„Es kann auch nicht mal von einer Erhöhung der Leistung gesprochen werden. Es handelt sich nur um die Anpassung an gestiegene Preise einiger Grundbedarfe und nicht um mehr Kaufkraft für die Ärmsten in der Gesellschaft. Hartz IV ist und bleibt Armut und soziale Ausgrenzung.“

Der DPWV fordert einen Regelsatz von 571 Euro

Beim  Deutschen Päritätischen Wohlfahrstvervand (DPWV) kommt die Regelung für 2019 ebenfall nicht gut an. Als viel zu niedrig und "Ausdruck armutspolitischer Ignoranz" kritisiert der Verband die geplante Erhöhung der Regelsätze. Eine Erhöhung zum 1.1.2019 um lediglich 8 Euro auf dann 424 Euro für Singles und um 5 Euro auf 245 Euro für kleine Kinder sei bei weitem nicht ausrechend. Nach einer Expertise der Paritätischen Forschungsstelle sei eine Anhebung der Regelsätze für Erwachsene auf mindestens 571 Euro erforderlich. Darüber hinaus fordert der Verband die Einführung einer existenzsichernden Kindergrundsicherung.

"Der jetzige Regelsatz ist das Ergebnis manipulativer Eingriffe in die statistischen Berechnungen, kleinlicher Missgunst und armutspolitischer Ignoranz. Ohne jegliche Korrektur werden die viel zu niedrigen Regelsätze nun schlicht entsprechend der Preis- und Lohnentwicklung fortgeschrieben. Mit diesen Armutssätzen wird die Spaltung der Gesellschaft weiter vorangetrieben", kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Als Sofortmaßnahme fordert der Verband die Erhöhung der Regelsätze um 37 Prozent: Nach den Berechnungen der Forschungsstelle müsste der Regelsatz für Erwachsene bei sachgerechter Herleitung von derzeit 416 um mindestens 155 Euro angehoben werden. Der Paritätische fordert darüber hinaus die Einsetzung einer unabhängigen Kommission, die sich mit der Frage des Mindestbedarfes von Menschen und seiner Bemessung in grundlegender Weise auseinandersetzt.

Der Verband hatte zuletzt im Frühjahr unter dem Motto "Hartz IV hinter uns lassen" eine konsequente Neuausrichtung der Grundsicherung für Arbeitslose gefordert. "Es ist Zeit, zu brechen mit der misanthropischen Grundhaltung und dem negativen Menschenbild der Hartz-Gesetze, mit dem der Sanktionsapparat, aber auch die unter der Armutsgrenze liegenden Geldzuwendungen begründet werden", so Schneider. Notwendig seien u.a. eine Stärkung der Arbeitslosenversicherung und der Umbau der Arbeitsförderung von dem bisherigen Sanktionssystem zu einem echten Hilfesystem. Der Paritätische fordert dazu u.a. die Abschaffung der Sanktionen, den Ausbau von Qualifizierungs- und Arbeitsfördermaßnahmen sowie den Aufbau eines sozialen Arbeitsmarktes. Eine Neuausrichtung der Grundsicherung müsse zudem zwingend mit der Einführung einer allgemeinen existenzsichernden Kindergrundsicherung verknüpft werden.

Diese Regelsätze gelten ab Januar 2019

Veränderung gegenüber 2018 in Klammern

Die Entwicklung der Regelsätze und ihrer Bestandteile von 2011 bis 2019 hier nachlesen.

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