Mahnmal in Bortshausen
Wieder einmal äußert sich ein Leserbriefschreiber am 24. Mai über das Mahnmal in Bortshausen.
Er scheint die Rechtslage nicht zu kennen; deshalb einige Empfehlungen:
Das Denkmal wurde nach der Hessischen Bauordnung (HBO) in der Fassung vom 15. Januar 2011 aufgestellt.
In § 55 der HBO und der Anlage 2 i.V.m § 54 steht etwas über "Baugenehmigungsfreie Vorhaben"!
Wenn sich der Leserbriefschreiber an Gesetze hält, ist das Problem erledigt.
Übrigens handelt es sich nicht um ein "Kriegsdenkmal", denn die alles überragende
Inschrift lautet: "Die Toten mahnen zum Frieden"!
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Gelöschter Nutzer
am 25.05.2013
um 10:05
Gelöschter Kommentar