myheimat.de setzt auf dieser Seite ggf. Cookies, um Ihren Besuch noch angenehmer zu gestalten. Mit der Nutzung der AMP-Seite stimmen Sie der Verwendung von notwendigen und funktionalen Cookies gemäß unserer Richtlinie zu. Sie befinden sich auf einer sogenannten AMP-Seite von myheimat.de, die für Mobilgeräte optimiert ist und möglicherweise nicht von unseren Servern, sondern direkt aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern, wie z.B. Google ausgeliefert wird. Bei Aufrufen aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern haben wir keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung durch diese.

Weitere Informationen

Mahnmal in Bortshausen

Wieder einmal äußert sich ein Leserbriefschreiber am 24. Mai über das Mahnmal in Bortshausen.
Er scheint die Rechtslage nicht zu kennen; deshalb einige Empfehlungen:
Das Denkmal wurde nach der Hessischen Bauordnung (HBO) in der Fassung vom 15. Januar 2011 aufgestellt.
In § 55 der HBO und der Anlage 2 i.V.m § 54 steht etwas über "Baugenehmigungsfreie Vorhaben"!
Wenn sich der Leserbriefschreiber an Gesetze hält, ist das Problem erledigt.
Übrigens handelt es sich nicht um ein "Kriegsdenkmal", denn die alles überragende
Inschrift lautet: "Die Toten mahnen zum Frieden"!

Weitere Beiträge zu den Themen

MahnmalBortshausen

5 Kommentare

  • Gelöschter Nutzer am 25.05.2013 um 10:05
Gelöschter Kommentar

Grüß Gott Herr Beilborn,

zunächst war die Sache mit dem Denkmal für mich auch erledigt, doch der Alt-Kommunist Pit Metz musste sich in einem Leserbrief am 24. Mai in der OP un-
qualifiziert zu unserem Denkmal äußern.

  • Gelöschter Nutzer am 25.05.2013 um 16:58
Gelöschter Kommentar
Beteiligen Sie sich!

Hier können Sie nur eine begrenzte Anzahl an Kommentaren sehen. Auf unserer Webseite sehen Sie alle Kommentare und Ihnen stehen alle Funktionen zur Verfügung.

Zur Webseite

Themen der Woche

WestendverlagMarburger SüdviertelDennis KaltwasserHannah BroeckerAkazien in Marburgöffentliche SphäreFunkemedienAfDMadsack HeimatzeitungenSüdviertel Marburg BäumeMediensystemBäume im Südviertel